29. November 2023

Vernehmlassung zum Energiegesetz Kanton Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen revidiert sein Energiegesetz, das seit dem 1. April 2021 in Kraft ist. Damit soll unteranderem eine Motion aus dem Jahr 2021 umgesetzt werden, welche die Übertragung von energierechtlichen Bestimmungen aus dem Baugesetz ins neu geschaffene Energiegesetz forderte.

Im September hat der Regierungsrat das neue Energiegesetz zur Vernehmlassung freigegeben.

Die aeesuisse begrüsst ausdrücklich, dass der Kanton Schaffhausen die Umstellung auf eine effiziente und erneuerbare Energieversorgung vorantreibt und sein Energiegesetz revidiert. Erfreulich ist, dass das neue Gesetz weitere Massnahmen für den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung vorsieht und Regeln für den Umgang von grossen Energieverbrauchern mit Abwärme definiert.

Wir unterstützen die Revision, sind aber der Meinung, dass die Vorgaben in den einzelnen Punkten noch weiter gehen müssen. Nur so können wir die Energiestrategie 2050 und Netto-Null Emissionen bis 2050 zu erreichen. Ein besonderes Anliegen liegt uns an der Ausweitung der Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Aus Sicht der aeesuisse ist es sinnvoll, die Eigenstromerzeugung nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei umfassenden Sanierungen einzuführen, wie es auch die MuKEn 25 vorsieht.

Auch im Bereich Wärmeerzeugungsersatz ermutigen wir die Regierung und das Parlament mit den fortschrittlichen Kantonen mitzuziehen.  Wie zum Beispiel der Kanton Uri, in dem die Stimmbevölkerung soeben ein modernes Energiegesetz verabschiedet hat. Energien aus erneuerbaren Quellen zu nutzen dient nicht nur dem Klima und der Umwelt, sondern stärkt auch die Versorgungssicherheit und senkt die Kosten für Heizen, Warmwasser und Strom.

Mit gespanntem Blick schauen wir in die Zukunft: Die Vorlage soll noch vor Ablauf dieses Jahres dem Kantonsrat unterbreitet und nach erfolgter Beratung im Kantonsrat sowie einer allfälligen Volksabstimmung per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden.