30. Januar 2024
Vernehmlassung der ersten Module der MuKEn 25
Die aeesuisse positioniert sich zu den beiden Modulen «Eigenstromerzeugung» und «Wärmeerzeugung» und unterstützt die Stossrichtung für die zukünftige kantonale Energiepolitik.
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) werden durch die Konferenz der Energiedirektoren (EnDK) erlassen. Die letzte Fassung aus dem Jahr 2014 wird modulweise überarbeitet. Die ersten beiden Module “Eigenstromerzeugung” und “Wärmeerzeugung” wurden Ende des letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickt. Die aeesuisse beteiligte sich an der Vernehmlassung. Wir unterstützen die Stossrichtung der Revision der Teile E und F der MuKEn. In gewissen Teilen haben wir beantragt, dass weitere Bemühungen angestrebt werden, um den Vollzug zu vereinfachen und die administrativen Aufwände auf ein Minimum zu reduzieren.
Eigenstromerzeugung auch bei Bestandesbauten
Die aeesuisse befürwortet die Ausweitung der Anforderungen der Eigenstromerzeugung auf Bestandesbauten. Die Eigenstromerzeugung soll auch bei umfassenden Dachsanierungen gelten. Ebenso begrüssen wir die Erhöhung der Anforderung auf 20 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und die Aufhebung der Obergrenze. Wir beantragen, dass generell bei Sanierungen der Gebäudehülle geprüft werden soll, ob der Bau einer Solaranlage wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Ziel dieser Vorgabe ist, dass im Bau Synergien genutzt werden können, ohne dass verbindliche Vorgaben gemacht werden müssen. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, dass dabei auch ganze Dach- und Fassadenflächen genutzt werden und nicht nur auf den Eigenverbrauch optimiert wird.
Wärmeerzeugung generell erneuerbar
Das Modul zur Wärmeerzeugung sieht vor, dass fossile Heizungen am Ende ihrer Lebenszeit generell mit erneuerbaren Lösungen ersetzt werden sofern wirtschaftlich und technisch machbar. Der Ansatz aus den MuKEn 14 wonach mindestens 10% erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen, wird damit weiter entwickelt. Die Vorgabe ist aus Sicht aeesuisse gut umzusetzen und einfach zu kommunizieren. Die Zielerreichung eines klimaneutralen Gebäudeparks wird damit greifbar.
Harmonisierung bleibt schwierig
Mit der Erfahrung der Umsetzung der MuKEn 14 in den Kantonen, wird auch die Umsetzung der MuKEn 25 heterogen erfolgen. Zum Beispiel beim Modul Heizungsersatz haben zwölf Kantonen ein vergleichbares Modul der MuKEn 14 in Kraft. Während zehn Kantone bereits weiterführende Vorgaben haben, ringen andere Kantone – etwa Aargau und Solothurn – heute noch um die Umsetzung von Modulen aus der MuKEn 14. Es besteht daher die Gefahr, dass ein paar wenige Kantone sich in ihren Vorgaben weiter voneinander wegbewegen. Für die Harmonisierung der Vorschriften würde das einen Rückschritt bedeuten.