19. Dezember 2024

Beschleunigungserlass: Noch Verbesserungspotenzial

Der Ständerat hat den Beschleunigungserlass zu Ende beraten. Insbesondere die beschlossene teilweise Streichung des Verbandsbeschwerderechts wird im Nationalrat noch zu reden geben. Der Beschleunigungserlass ist ein wichtiges Element einer erfolgreichen Energiewende. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die aeesuisse für eine mehrheitsfähige Vorlage.

Mit dem Beschleunigungserlass sollen die Rahmenbedingungen für einen effizienten Zubau von erneuerbaren Energien – insbesondere bei den Bewilligungsverfahren – verbessert werden. Gerade hinsichtlich der Rolle der Gemeinden im Bewilligungsprozess hat der Ständerat aber wieder einen Schritt zurück gemacht. Der Nationalrat verlangte, dass die Gemeinden weiterhin in den Bewilligungsprozess einbezogen werden, jedoch nicht mehr in jedem Fall abschliessend über die Ausbauprojekte von nationalem Interesse entscheiden können. Die kleine Kammer hingegen setzt die Zustimmung der Gemeinden voraus, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. Immerhin machte Bundesrat Rösti im Ständerat klar, dass anderweitige Beschlüsse der Kantone nicht übersteuert werden.

Streichung Verbandsbeschwerderecht bei 16 Wasserkraftprojekten

Weiter ging der Ständerat beim Verbandsbeschwerderecht: Gemäss der kleinen Kammer soll das Verbandsbeschwerderecht bei den 16 Wasserkraftprojekten, die im Rahmen des Stromgesetzes von der Stimmbevölkerung klar bejaht wurden, ausnahmsweise nicht anwendbar sein. «Wir sind der Meinung, dass dieser Vorschlag durch die deutliche Annahme des Stromgesetzes legitimiert wird. Dennoch zeichnet sich politischer Widerstand gegen diese Streichung des Verbandsbeschwerderechts ab und ein Referendum gegen die Vorlage wäre wahrscheinlich», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die aeesuisse bei den weiterführenden Beratungen für einen mehrheitsfähigen Kompromiss.

Notwendige Erleichterung bei Baubewilligungen für Windanlagen

Ohne Gegenstimme angenommen wurde ein Einzelantrag von Ständerat Pascal Broulis. Dieser forderte, dass bei der Planung von Windanlagen anstatt des fixen Modells einer konkreten Anlage vielmehr die maximalen Abmessungen derselben mit den möglichen Effekten auf die Umwelt festgelegt wird. Diese negativen Effekte dürfen in keinem Fall grösser sein als bei den festgelegten Massen. Wir sind sehr dankbar, dass der Ständerat dieser wichtigen Anpassung so deutlich zugestimmt hat, damit keine redundanten Planungsschritte durchgeführt werden müssen.

Reduzierte Hürden für das bidirektionale Laden

Sehr erfreulich ist der Entscheid des Ständerats betreffend Art. 14a StromVG. So hat die kleine Kammer beschlossen, dass bei bidirektionalen Ladestationen oder bidirektional fähigen Elektrofahrzeugen keine zusätzlichen Messgeräte installieren müssen. Mit diesem Entscheid schafft der Ständerat bessere Voraussetzungen, um das riesige Speicherpotenzial der Elektromobilität zu nutzen. Damit die Elektromobilität ihre volle Speicherkapazität ausspielen kann – die ebenfalls zentral für die Stabilität des Stromnetzes ist – müssen Kosten reduziert und unnötige Belastungen eliminiert werden.

Darüber hinaus finden wir es besonders erfreulich, dass der Solarexpress verlängert wurde. Diese Verlängerung bietet eine entscheidende Grundlage, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter voranzutreiben und die ambitionierten Ziele der Schweiz im Bereich erneuerbarer Energien zu erreichen.

 

Weitere Informationen

Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse I 079 772 06 56

Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse I 079 420 46 66