29. November 2023

Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes : Waadt präsentiert Entwurf des weitreichendsten kantonalen Energiegesetzes

Der Staatsrat des Kantons Waadt hat einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, der als ambitioniertestes Gesetz aller Kantone bewertet wird. Im Unterschied zu den anderen Kantonen werden im Kanton Waadt umfassende Sanierungsvorgaben erlassen, wie die Gebäude bis im Jahr 2040 angepasst werden müssen, damit sie die Energie sparsam und klimaschonend einsetzen. Dies immer unter der Vorgabe, dass die Massnahmen wirtschaftlich und technisch machbar sind.

Im Kanton Waadt gibt es heute rund 90’000 fossile Heizungen, die mit dem revidierten Energiegesetz am Ende ihrer Lebensdauer, spätestens aber bis 2040, durch umweltfreundlichere Anlagen ersetzt werden müssen.

Neben dem Ersatz fossiler Heizungen sieht das Gesetz auch verschärfte Massnahmen im Bereich der Gebäudehülle und der Produktion von Solarenergie vor: Nebst Sanierungspflichten für Gebäude mit sehr schlechter Energiekennzahl schreibt das Gesetz vor, dass bei Neubauten und umfassenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden und in jedem Fall aber bis Ende 2039 das gesamte Potenzial zur Gewinnung von Solarenergie ausgeschöpft werden muss. Gebäude mit einem GEAK F oder G müssen innert 10 rsp. 15 Jahren saniert werden.

Bemerkenswert sind auch folgende Vorgaben:

  • Plficht für Ladestationen für Elektromobiiltät und Nachrüstung bestehender Gebäude
  • Gebäude die vor 1986 gebaut wurden, müssen innert fünf Jahren einen GEAK erstellen lassen. Beim Verkauf eines Gebäudes muss ein GEAK ausgewiesen werden.

Der Gesetzesentwurf wurde am 21. August 2023 in die Vernehmlassung geschickt, an der sich auch die aeesuisse mit ihrer Sektion beteiligte.

Die aeesuisse begrüsst ausdrücklich, dass der Kanton Waadt seinen Handlungsspielraum nutzt, um den Übergang zu einer effizienten und erneuerbaren Energieversorgung zu beschleunigen. Mit diesem ambitionierten Gesetz trägt der Kanton zur erfolgreichen Klimawende bei und unterstützt die Sicherstellung der kantonalen Energieversorgung im Dienste seiner Unternehmen und Einwohner. Allerdings steht die aeesuisse der Umsetzung der Massnahmen bis 2040 kritisch gegenüber. Das Zieljahr ist gemäss übergeordneten Strategien 2050. Dies dient der Planungssicherheit der Unternehmen und des Marktes.

Weitere Möglichkeiten sieht die aeesuisse bei der Windenergie. Diese wird im revidierten Gesetzesentwurf vernachlässigt, was erstaunt, zumal das Waadtländer Windpotenzial eines der höchsten (Top 2) der Schweiz ist.

Wir blicken gespannt auf die Reaktion des Grossen Rates, dem der Gesetzesentwurf voraussichtlich im nächsten Jahr unterbreitet wird, so dass das revidierte Energiegesetz bis spätestens 2025 in Kraft treten kann.