11. Oktober 2024

Ständeratskommision drosselt das Tempo beim Beschleunigungserlass

11. Oktober 2024 – Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat in ihrer Medienmitteilung vom 11. Oktober 2024 zu den beschlossenen Anpassungen des Energiegesetzes (Beschleunigungserlass) Stellung genommen. Der vom Bundesrat und Nationalrat vorgelegte Entwurf sah pragmatische Genehmigungs- und Bauprozesse für Produktionsanlagen von Wind- und Solarenergie vor. Diese Bestimmungen werden durch die ständerätliche Kommission bedauerlicherweise entschärft.

Mit der Annahme des Stromgesetzes am 9. Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk erneut grünes Licht für die Energiewende gegeben und damit den Ausbau der erneuerbaren Energien erneut als prioritär anerkannt. Nach der beschlossenen Förderung ist auch die Beschleunigung von Projekten zur Bereitstellung erneuerbarer Energien – namentlich Wind-, Wasser- und Solarprojekte – ein wichtiger und richtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende.

 

Mitspracherecht der Gemeinden institutionalisiert

Die Ständeratskommission ergänzt den nationalrätlichen Vorschlag und hält fest, dass die Zustimmung der Gemeinden vorausgesetzt wird, sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. In den Fällen, in welchen es zu einer Gemeindeabstimmung kommt, wird der Genehmigungs- und Bauprozess wesentlich verlangsamt. Die aeesuisse bedauert den Entscheid der Ständeratskommission und hofft, dass sich der Nationalrat mit seiner ursprünglichen Formulierung durchsetzen kann.

 

Lockerung der Bedingungen für den Solarexpress

Die aeesuisse begrüsst die Anpassung des Art. 71a EnG zur Produktion von zusätzlicher Elektrizität aus alpiner Photovoltaik (PV). Mehrere Projekte, die teilweise bereits von der lokalen Bevölkerung gutgeheissen wurden, werden aktuell durch Einsprachen verzögert und sind deshalb nicht in der Lage, die aktuell geltende Förderbedingung einer teilweisen Einspeisung bis Ende 2025 zu erfüllen. Die Mehrheit der ständerätlichen Kommission schlägt nun vor, die Bedingung einer teilweisen Einspeisung der Elektrizität zu streichen. Stattdessen sollen auch Projekte gefördert werden können, welche öffentlich aufgelegt und damit in einem ausgereiften Stadium sind. Die aeesuisse erachtet dies als notwendige und sinnvolle Massnahme, um den wichtigen Beitrag alpiner Solaranlagen zur Versorgungssicherheit im Winter zu ermöglichen.

 

Weitere Informationen:

Fabienne Thomas, Leiterin Nationale Politik I +41 79 919 11 82

Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse I +41 79 420 46 66