29. November 2023

RPG 2: Baubewilligungen für energetische Sanierungen dürften dank Motion de Quattro massiv vereinfacht werden.

Mit dem Beschluss des RPG 2 wurde auch die Motion de Quattro umgesetzt. Diese fordert, dass energetische Sanierungen von den Kantonen in einem Meldeverfahren behandelt werden müssen und nicht mehr einer Baubewilligung bedürfen. Dies würde bedeutende Vereinfachungen mit sich bringen. Der Bundesrat ist jetzt am Zug die Details auszuarbeiten.

Am 29. September 2023 wurden von der Bundesversammlung das RPG 2 beschlossen (Bundesgesetzes über die Raumplanung). Die Änderungen wurden in der Schlussabstimmung vom 29. September einstimmig angenommen. Das Geschäft ist damit abgeschlossen.

Im Rahmen der parlamentarischen Verhandlung wurde dem Anliegen der Motion 22.4282 von Jaqueline de Quattro, «Änderung des Raumplanungsgesetzes zur Förderung der Energieeffizienz», in der Sommersession vom 14.06.23 Folge gegeben.

In ihrer Motion forderte de Quattro, dass energetische Sanierungen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung nach Artikel 22 Absatz 1 mehr benötigen, so wie dies bei Solaranlagen bereits der Fall ist. Solche Vorhaben sollen nur noch der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen.

Artikel Ziff. I Art. 18a, Abs. 2 des Rauplanungsgesetztes lautet neu: «Das kantonale Recht kann (…) bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festlegen, in denen auch andere Solaranlagen und energetische Sanierungen ohne Baubewilligung zulässig sind».

Und unter Ziff. I Art. 24, Abs. 2 steht neu: «Der Bundesrat kann energetische Sanierungen für zulässig erklären, die keine Grundlage in einer anderen Bestimmung finden». Zusammen mit Ziff. I Art. 18a, Abs 2, wird de Quattros Anliegen damit im Raumplanungsgesetz aufgenommen. Das Datum des Inkrafttretens ist vom Bundesrat zu bestimmen, die genaue Ausgestaltung wird in der Verordnung zum Gesetz im Verlauf des nächsten Jahres bekannt gegeben.

«Mit den Änderungen im Gesetzesartikel werden administrative Hürden abgebaut – und energetische Sanierungen damit gefördert. Wichtig ist, dass der Bundesrat diese in der Verordnung auch entsprechend ausarbeitet», sagt die Motionärin Jacqueline de Quattro.

Auch aus Sicht der aeesuisse ist diese Gesetzesänderung sehr erfreulich. Vereinfachte Bewilligungsverfahren sind eine wichtige Voraussetzung, energetische Sanierungsarbeiten zu fördern und Energieeinsparungen zu ermöglichen. Den Kantonen werden damit die Grundlagen gegeben, um Erleichterungen im Bewilligungsprozess zu erreichen.