12. September 2023

Nationalrat: Mit dem Mantelerlass auf der Zielgeraden

Der Nationalrat hat bei der Differenzbereinigung der Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien weitere Differenzen bereinigt. Dabei hat die grosse Kammer aus Sicht der aeesuisse erfreulicherweise letzte zentrale Punkte gut entschieden auch im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage.

Der Nationalrat folgte bei der Beratung der Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien seiner vorberatenden Kommission und sprach sich für einen Kompromiss bei Effizienzmassnahmen in der Grundversorgung aus. So sollen Verteilnetzbetreiber Zielvorgaben zur stetigen Steigerung der Stromeffizienz erfüllen müssen, indem sie Massnahmen zu Effizienzsteigerungen bei Endverbrauchern in der Grundversorgung nachweisen. Auf Sanktionen, falls die Ziele nicht erreicht werden, soll verzichtet werden, weil das gewählte Modell diese nicht nötig machen: Wenn ein Verteilnetzbetreiber die vorgegebenen Effizienz-Ziele nicht erreicht, muss er die Differenz am Markt einkaufen. Die aeesuisse hat sich für die Erarbeitung dieses Kompromisses unter Einbezug der Branche, sowie der Umweltseite stark gemacht. «Aus unserer Sicht ist der vorgeschlagene Mechanismus wirksam und marktnah Der Kompromiss berücksichtigt sowohl die Herausforderungen der Energiewirtschaft als auch jene der Umweltverbände. Genau dafür haben wir uns eingesetzt», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Die aeesuisse wird sich auch im Ständerat im Sinne dieses Kompromisses einbringen.

Auch bei der Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzen hat der Nationalrat aus Sicht der aeesuisse eine gute Balance gewahrt und sich dafür ausgesprochen, dass die Restwassermengen nur in Notsituationen reduziert werden dürfen und dass beim Schutz der Trockenwiesen keine Abstriche gemacht werden. Die aeesuisse begrüsse explizit, dass der Nationalrat diesbezüglich den Umweltverbänden entgegengekommen ist. «Wir engagieren uns für eine Vorlage, die möglichst alle Interessen einbindet und damit referendumsfest ist.», so Batzli.

Nationalrat für Parkplatz-Solarpflicht

Weiter beschliesst der Nationalrat, dass neue Parkplätze im Freien ab einer Fläche von 500 m2 ab 2030 mit solaraktiven Überdachungen auszustatten sind. Bereits bestehende Parkplätze sollen ab einer Fläche von 1000 m2 ab 2030 entsprechend aufgerüstet werden. Die aeesuisse begrüsst diese Forderung explizit. Alleine auf Parkplätzen besteht gemäss einer Studie der zhaw ein Potenzial zur Gewinnung von rund 4 TWh erneuerbarem Strom. Bis 2035 dürften bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge auf den Schweizer Strassen unterwegs sein. Dank einer solaraktiven Überdachung der Parkfelder könne der dafür ein Grossteil des benötigteb Stroms direkt am Ort bereitgestellt werden, wo die Energie gebraucht wird.

Bei einer generellen Solarpflicht ist der Nationalrat hingegen zurückhaltend und spricht sich wie der Ständerat gegen eine eigentliche Solarpflicht aus. Die aeesuisse hätte eine ambitioniertere Solarpflicht grundsätzlich unterstützt. «Das Solarstrom-Potenzial auf den Schweizer Dächern ist riesig und sollte genutzt werden», sagt Batzli. Im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage könne es jedoch Sinn machen, auf eine entsprechende Verpflichtung auf nationaler Ebene zu verzichten. Gerade auch auf dem Hintergrund jüngster Entscheide der Energiedirektorenkonferenz EnDK, die angekündigt hat, dass in den neuen Mustervorschriften eine Solarpflicht bei Dachsanierungen vorgesehen ist.

Keine Differenzen bei LEG /LEG definitiv in der Vorlage

Ausserordentlich begrüsst die aeesuisse auch den Entscheid des Nationalrats zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Das bereits bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich in der Praxis bewährt und dazu geführt, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können. Zudem profitieren Verbraucher innerhalb der ZEV von günstigeren Preisen für Strom, der gleich in ihrer Nähe produziert wird. Neu sollen lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglicht werden, deren Teilnehmenden unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes miteinander intelligent verbunden sind. Wie der Ständerat hat sich nun auch der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass die geografische Ausdehnung einer LEG das Gebiet einer Gemeinde umfassen und der Abschlag auf dem Netznutzungstarif bis maximal 60 Prozent betragen kann.

Vorlage auf der Zielgeraden

Der Nationalrat konnte wie erhofft weitere wichtige Eckpunkte des Mantelerlasses bereinigen. In der weiteren Beratung des Geschäftes ist in einem nächsten Schritt der Ständerat gefordert, für noch bestehende Differenzen mehrheitsfähige Lösungen zu finden. «Wir sind nach dem gestrigen Entscheid zuversichtlich, dass das Parlament die Vorlage noch in dieser Session fertig beraten und letzte Kompromisse finden wird. Der Nationalrat hat dafür intelligent vorgespurt,» sagt Batzli.

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