21. Dezember 2023
Nationalrat: Keine Verbesserungen beim CO2-Gesetz. Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien geht in die richtige Richtung.
Der Nationalrat folgt bei der Beratung des CO2-Gesetzes seiner vorberatenden Kommission weitgehend und hat eine ungenügende Vorlage verabschiedet. Bei der Beratung der Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien hat die grosse Kammer hingegen wichtige, positive Entscheide gefällt.
Der Nationalrat hat heute ein CO2-Gesetz verabschiedet, das bei Weitem nicht ausreicht, um die von der Stimmbevölkerung beschlossenen Klimaziele zu erreichen. So verpasst es die grosse Kammer, wie zuvor der Ständerat, eine sinnvolle Erhöhung der Lenkungsabgabe auf Brennstoffen bis 2030 zu beschliessen. Gemäss Nationalrat soll die CO2-Lenkungsabgabe auf dem heutigen Niveau von 120 Franken pro Tonne CO2 belassen werden – ohne Möglichkeit, dass der Bundesrat die Abgabe gegebenenfalls Schrittweise erhöhen kann. Dieser Beschluss ist aus Sicht der aeesuisse nicht nachvollziehbar, weil steigende Abgaben nach klar definierten Kriterien ein effizientes und wirtschaftsverträgliches Instrument sind zur Ereichung der Klimaziele. Auch bei der Teilzweckbindung ist der Nationalrat dem mutlosen Entscheid des Ständerats gefolgt und hat sich gegen eine Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausgesprochen. Zur Sicherstellung der Finanzierung des wichtigen Gebäudeprogramms unterstützt die aeesuisse eine Erhöhung der Teilzweckbindung von heute 33 Prozent auf weniger als die Hälfte, so wie das der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte.
Hingegen begrüsst die aeesuisse den Entscheid, verantwortungsvolle Inlandziele für die CO2-Reduktion zu definieren. Der Nationalrat beschloss, dass 75 Prozent der CO2-Einsparungen bis 2030 im Inland umgesetzt werden müssen. «Inländische Massnahmen generieren viel Wertschöpfung und stärken so den Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer der aeesuisse. Weiter bilde ein ambitioniertes Inlandziel einen übergeordneten Orientierungspunkt, um die verschiedenen Reduktionsmassnahmen festzulegen.
Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien
Neben dem CO2-Gesetz hat die grosse Kammer auch die sogenannte Beschleunigungsvorlage beraten. Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist die Bereitstellung von grossen Mengen an erneuerbarer Energie, der Ausbau von Speicherkapazitäten sowie die Bereitstellung von leistungsfähigen Netzen unabdingbar. Dies bedingt deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen insbesondere bei den Bewilligungsverfahren. Die aktuelle Beschleunigungsvorlage ist diesbezüglich ein erster Schritt in die richtige Richtung. «Die aktuell mehrstufigen Bewilligungsverfahren für Energieprojekte sind – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen – unverhältnismässig komplex», sagt Batzli. Die oftmals schlicht zu langen Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen, Netze und Speicher stünden im Widerspruch zu einer zielstrebigen Umsetzung der Energiewende, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 mit grosser Mehrheit beschlossen hat.
Gewisse Kompetenzverschiebungen machen Sinn
Die aeesuisse begrüsst daher die Bestrebungen des Nationalrats, das Verfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen und gleichzeitig zu vereinfachen, explizit. Insbesondere auch den Entscheid, dass einzelne Kompetenzen zur Anlagenbewilligung von den Gemeinden an die Kantone übertragen werden sollen. So sollen die Gemeinden auch weiterhin in den Bewilligungsprozess einbezogen werden, jedoch nicht mehr in jedem Fall abschliessend über die Projekte von nationalem Interesse entscheiden können. Wichtig ist aus Sicht der aeesuisse auch, dass sich die geplante Verbesserung der Verfahren nicht ausschliesslich auf Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien beschränkt, sondern auch der Netzausbau auf allen Netzebenen sowie Energiespeicher adressiert werden.