15. Mai 2023
Medienmitteilung: Wichtige Kompromisse in der Energiepolitik
Die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) legt der kleinen Kammer eine grossmehrheitlich sehr positive Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. In der Differenzbereinigung hat die Kommission wichtige Kompromisse im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage beschlossen.
Die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) hat in der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wichtige Kompromisse beschlossen und legt dem Ständerat eine gute und ausgewogene Vorlage vor. So spricht sich die Kommission – anders als der Nationalrat – dafür aus, dass Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse von erleichterten Bewilligungsverfahren profitieren können sollen. Erleichterte Bewilligungsverfahren sind eine wichtige Voraussetzung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Winterstromversorgung und damit für mehr Versorgungssicherheit. Die Urek-S nimmt jedoch die dem nationalrätlichen Entscheid zugrundeliegenden Bedenken der Landschaftsschutz- und Umweltverbände auf: Ausgeschlossen sollen Projekte sein, die in Gebieten stehen, welche gemäss Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler geschützt sind oder von hoher ökologischer Wichtigkeit sind.
Die aeesuisse begrüsst das Engagement der Urek-S, mehrheitsfähige Lösungen für einzelne strittige Punkte zu finden. «Die Vorlage ist zu gut und zu wichtig, als dass sie aufgrund einiger weniger Differenzen gefährdet werden darf», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Die aeesuisse hat sich deshalb auch im Vorfeld der Differenzbereinigung im Austausch mit der Politik und der Verwaltung für zielführende Kompromissvorschläge und mehrheitsfähige Lösungsansätze stark gemacht.
Entgegenkommen bei Restwassermengen
Die aeesuisse begrüsst vor diesem Hintergrund auch den Beschluss der Kommission, dass die ökologischen Vorschriften bezüglich Restwassermengen bei der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken Bestand haben sollen. Der Nationalrat sprach sich noch knapp für eine Sistierung der Vorschriften aus. Mit einer Sistierung könnte zwar die Energieproduktion leicht ausgebaut werden, eine entsprechende Sistierung würde jedoch auf massierten Widerstand der Umweltverbände stossen und damit die Mehrheitsfähigkeit der gesamten Vorlage gefährden.
Parkplätze sollen mit PV überdacht werden
Einen weiteren wichtigen Entscheid trifft die Urek-S betreffend Solarpflicht bei Parkplätzen. Grosse neue Parkplätze im Freien ab einer Fläche von 250 m2 sollen gemäss Kommission mit solaraktiven Überdachungen ausgestattet werden. Bereits bestehende Parkplätze im Freien ab einer Fläche von 500 m2 sollen mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren entsprechend aufgerüstet werden. Die aeesuisse begrüsst diese Forderung, die auf einem Vorstoss ihrer Vize-Präsidentin Priska Wismer-Felder beruht explizit. «Bis 2035 dürften bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge auf den Schweizer Strassen unterwegs sein. Dank einer solaraktiven Überdachung der Parkfelder könne der dafür benötigte Strom direkt am Ort bereitgestellt werden, wo die Energie gebraucht wird», sagt Batzli. Gleichzeitig sind die Panels dank ihrer Schattenspende auch eine Massnahme zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Fahrzeuge.
Im Sinne einer mehrheitsfähigen Lösung sprach sich die Urek-S weiter gegen die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für Neu- und Umbauten aus. Obschon der Vorschlag des Nationalrats – dank der Intervention von FDP-Nationalrätin und aeesuisse-Vizepräsidentin Jacqueline de Quattro – bereits ein sehr guter Kompromiss war und den Herausforderungen einzelner Bestandsbauten wie Landwirtschafts- und KMU-Betriebe Rechnung trug, kann die aeesuisse den Beschluss der Urek-S nachvollziehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass diverse Kantone bereits Auflagen zur Steigerung der Solarstromproduktion kennen oder aktuell ausarbeiten.
Intelligenter Netzausbau
Positiv bewertet die aeesuisse den Beschluss, dass der Bundesrat bei der Förderung erneuerbarer Energien die Kompetenz erhalten soll, für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. So soll auch für kleinere Anlagen Investitionssicherheit geschaffen werden. Im Gegenzug sollen die vom Nationalrat beschlossenen Übergangsbestimmungen mit fixen Vergütungen gestrichen werden, da diese die Netzbetreiber und die gebundenen Stromkonsumentinnen und -konsumenten zu stark belasten. Die aeesuisse wird sich im Rahmen der Ausarbeitung der entsprechenden Verordnung dafür engagieren, dass zielführende Mindesttarife auf der Grundlage von Leistungskategorien festgelegt werden.
Erfreulich deutlich spricht sich die Kommission auch dafür aus, sämtliche zur Einspeisung von erneuerbarer Energie notwendigen Netzverstärkungen solidarisch auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten in der ganzen Schweiz umzulegen. Für Ausbauten auf der untersten Netzebene soll dem Netzbetreiber ein pauschaler Betrag ausbezahlt werden, ohne dass eine Genehmigung der Elcom erforderlich ist. Wie der Nationalrat beantragt ebenfalls die Urek-S, auch die Kosten für die Verstärkung von bestimmten Anschlussleitungen für auf nationaler Ebene zu verteilen. Von dieser Unterstützung profitieren sollen Leitungen zwischen der Grenze des Grundstücks, auf dem sich eine Anlage zur Produktion von erneuerbarer Energie befindet, und dem Netzanschlusspunkt. Damit ein intelligenter Netzausbau möglich wird, braucht es einen diskriminierungsfreien Zugang zu Messdaten in Echtzeit. Der Entscheid der Urek-S schafft dafür die Grundlage.
Netzentgeltbefreiung dezentrale Speicher
Sehr positiv beurteilt die aeesuisse auch, dass die Ständeratskommission die vom Nationalrat geforderte Netzentgeltbefreiung von dezentralen Speichern mit Endverbrauch bestätigt und damit sinnvolle Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb eines wichtigen Teils der dezentralen Speicher schafft. Die aeesuisse engagierte sich politisch intensiv für die jetzige Lösung und ist entsprechend erfreut über den Entscheid. «Gerade Autobatterien werden dank der rasanten Entwicklung der Elektromobilität innert wenigen Jahren gewaltige Speicherkapazitäten bereitstellen können», sagt Batzli. Eine aktuelle Studie der ETH Zürich zeige, dass sich die Stromsystemkosten dank einer intelligenten Integration von Elektroauto-Batterien in das Energiesystem um bis zu 6,5 Mrd. Franken reduzieren lassen.