15. März 2023

Medienmitteilung aeesuisse: Nationalrat macht vorwärts bei der Energiepolitik – jetzt sind finale Kompromisse gefordert

Der Nationalrat beschliesst wie beim Energiegesetz auch bei der Revision des Stromversorgungsgesetzes wichtige Verbesserungen und legt eine grossmehrheitlich sehr positive Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. Vor der Differenzbereinigung müssen jetzt mehrheitsfähige Lösungen für einzelne strittige Punkte gefunden werden.

Der Nationalrat hat wichtige energiepolitische Entscheide gefällt und legt eine weitestgehend gute und ausgewogene Vorlage für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vor. «Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat gute Arbeit geleistet und die Energiepolitik entlang der Energiestrategie 2050 konsequent weiterentwickelt», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Vor der Differenzbereinigung sei es jetzt zentral, dass nochmals intensive Gespräche geführt und mehrheitsfähige Lösungen für einzelne strittige Punkte gefunden werden. «Die Vorlage ist zu wichtig, als dass sie aufgrund einiger weniger Differenzen gefährdet werden darf», so Batzli. Die aeesuisse biete Hand für zielführende Kompromisse und werde sich dafür engagieren, dass das Gesetz ohne Referendumsrisiko verabschiedet werden kann.

Einer der aus Sicht der aeesuisse unzureichenden Punkte ist der Beschluss des Nationalrats, dass Wind- und Solaranlagen von nationalem Interesse nicht von erleichterten Bewilligungsverfahren profitieren können. Konkret folgte der Nationalrat einem Antrag von FDP-Nationalrat Kurt Fluri der verlangte, einen entsprechenden Gesetzesartikel zu streichen. Erleichterte Bewilligungsverfahren für national relevante Wind- und Solaranlagen sind eine wichtige Voraussetzung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Winterstromversorgung und damit für mehr Versorgungssicherheit. Sie entsprechen dem Regulierungsrahmen, wie er vom Parlament für den Ausbau der 15 Wasserkraftprojekte bereits beschlossen wurde.

Sehr positiv beurteilt die aeesuisse hingegen, dass der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission gefolgt ist und sich für die Netzentgeltbefreiung von dezentralen Speichern mit Endverbrauch ausgesprochen hat. Damit korrigiert die grosse Kammer den Ständerat, der es noch verpasste, sinnvolle Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb eines wichtigen Teils der dezentralen Speicher zu schaffen. Die aeesuisse engagierte sich politisch intensiv für die jetzige Lösung und ist entsprechend erfreut über den Nationalratsentscheid. «Gerade Autobatterien werden dank der rasanten Entwicklung der Elektromobilität innert wenigen Jahren gewaltige Speicherkapazitäten bereitstellen können», sagt Batzli. Eine aktuelle Studie der ETH Zürich zeige, dass sich die Stromsystemkosten dank einer intelligenten Integration von Elektroauto-Batterien in das Energiesystem um bis zu 6,5 Mrd. Franken reduzieren lassen.

Nationalrat für Liberalisierung des Messwesens

Positiv bewertet die aeesuisse grundsätzlich auch den Entscheid zur Liberalisierung des Messwesens, weil diese integral auch die vom Verband explizit geforderte Datenliberalisierung beinhaltet. Aktuell sind ausschliesslich die Netzbetreiber für das Messwesen und die Informationsprozesse verantwortlich. Durch die geforderte Liberalisierung soll Wettbewerb, Transparenz und die Datengrundlage geschaffen werden, damit die Stromnetze auf die zukünftigen Anforderungen einer dezentralen Energieproduktion und der Elektrifizierung von Mobilität und Gebäudesektor vorbereitet sind. Hingegen lehnte der Nationalrat den Kompromiss-Antrag von Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt ab, der forderte, dass allen berechtigten Parteien einen diskriminierungsfreien Zugang zu Messdaten von ausreichender und gleichbleibender Qualität ermöglicht wird, so dass damit sämtliche im Energiemarkt vorgesehenen Prozesse bedient werden können. Der Antrag hätte einen intelligenten und dezentralen Netzbetrieb ermöglicht – ohne eine vollständige Liberalisierung des Messwesens, die zu neuen Schnittstellen führt und daher von der Branche abgelehnt wird.

Ausweitung Elektrizitätsgemeinschaften

Ausserordentlich begrüsst die aeesuisse den Nationalratsentscheid zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) gegenüber der Version des Ständerats. Das bereits bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich in der Praxis bewährt und dazu geführt, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können. Zudem profitieren Verbraucher innerhalb der ZEV von günstigeren Preisen für Strom, der gleich in ihrer Nähe produziert wird. Jedoch sind ZEV nach heutigem Recht auf physische Leitungsverbindungen angewiesen, unter Ausschluss des öffentlichen Netzes. Entsprechend beschränken sie sich auf Neubauten und dabei auf einzelne Gebäude oder wenige benachbarte Bauten.

Damit der Strom möglichst dort genutzt werden kann, wo er auch bereitgestellt wird, soll dieses System gemäss der grossen Kammer ausgeweitet werden. Neu sollen lokale Elektrizitätsgemeinschaften ermöglicht werden, deren Teilnehmenden unter Inanspruchnahme des Verteilnetzes miteinander verbunden sind. Für einen entsprechenden Ausbau hat sich auch die aeesuisse engagiert. Denn die heutige Technik erlaubt eine Ausweitung der Elektrizitätsgemeinschaften, ohne zusätzliche Kupferkabel zu verlegen. «Mit dem jetzt beschlossnenen Ausbau werden Anreize für den Ausbau dezentraler Anlagen, als verbesserte Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung zur Optimierung des Ausgleichs von Produktion und Verbrauch auf lokaler Ebene und als Beitrag an tiefere Netzausbaukosten geschaffen», so Batzli.

Differenzbereinigungsverfahren

Nach der Beratung im Nationalrat geht das Geschäft bereits kommenden Dienstag in die UREK-S und die entsprechende Differenzbereinigung zum Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien startet voraussichtlich Anfang Mai 2023 in derselben Kommission.

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