13. September 2022
Medienmitteilung aeesuisse: Energiekommission des Ständerats fordert Netzentgeltbefreiung für Energiespeicher – Batteriespeicher sollen davon jedoch ausgeschlossen sein
Die Energiekommission des Ständerats will Speicheranlagen ohne Endverbraucher sowie Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas vom Netzentgelt befreien. Explizit ausgeschlossen sind jedoch weiterhin Batteriespeicher. Das Forum Energiespeicher Schweiz (FESS) fordert eine konsequente Befreiung von Energiespeicher vom Netzentgelt.
Die Energiekommission des Ständerats (Urek-S) beschliesst, dass Speicheranlagen ohne Endverbraucher sowie Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas vom Netzentgelt befreit werden sollen – ausgeschlossen von der Netzbefreiung sind jedoch weiterhin Batteriespeicher.
«Das Forum Energiespeicher Schweiz bedauert, dass die Kommission mit ihrem Entscheid der Tatsache nicht genügend Rechnung trägt, dass die Stromversorgung zunehmend von Flexibilität in der Erzeugung sowie der Nachfrage und damit von unterschiedlichen Speicherlösungen abhängig sein wird», so Thomas Nordmann, Sprecher des Forums Energiespeicher Schweiz.
Sektorübergreifende Speicher werden wichtiger
Zwar begrüsst das FESS, dass in den Entscheid der Kommission Speicher einbezogen wurden, die sektorübergreifend einen Beitrag an die Optimierung des Gesamtsystems leisten. Dies gilt für die Umwandlung von überschüssigem, erneuerbarem Strom in Wärme oder in synthetisches Gas. Gerade bei der Speicherung von Wärme wurden grosse Fortschritte erzielt. So verringern saisonale Wärmespeicher nicht nur die Abhängigkeit von importierten, fossilen Brennstoffen, sondern können den Strombedarf im Winter auch um beeindruckende 4 TWh reduzieren und so das Risiko einer drohenden Strommangellage deutlich verringern. Dies hat das Forum Energiespeicher Schweiz (FESS) im Mai 2022 in einem Positionspapier aufgezeigt.
Zentral für das FESS ist jedoch, dass auch der netzdienlichen Bedeutung von Batterien Rechnung getragen wird. Gerade Autobatterien werden dank der rasanten Entwicklung der Elektromobilität innert wenigen Jahren gewaltige Speicherkapazitäten bereitstellen können. Mit den Möglichkeiten des bidirektionalen Ladens stehen in naher Zukunft neu steuerbare und für die Stabilität des Energiesystems relevante Mengen an flexiblen Lasten zur Verfügung, die Energieengpässe über Stunden und Tage auffangen können.
Nach der Urek-S ist gemäss FESS entsprechend der Ständerat und anschliessend der Nationalrat gefordert, eine konsequente Netzbefreiung und somit die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Energiespeichern zu realisieren. «Sämtliche Speicher, die die gespeicherte Energie wieder ins Stromnetz zurückspeisen, sollen nur für den Nettobezug aus dem Stromnetz mit Netzentgelt belastet werden. Die aktuell doppelte Belastung verunmöglicht den wirtschaftlichen Einsatz von Speichern», so Nordmann.
In der «Roadmap Energiespeicher 2.0» zeigt das Forum Energiespeicher Schweiz kompakt auf, wie die Rahmenbedingungen angepasst werden könnten, damit Energiespeicher ihr beachtliches Potenzial entfalten können.