27. Januar 2023

Medienmitteilung aeesuisse: Energiekommission des Nationalrats spricht sich für einen markanten Ausbau der erneuerbaren Energien aus und unterstützt die gleitende Marktprämie

Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) macht bei der Beratung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorwärts. Der Wirtschaftsdachverband aeesuisse unterstützt die Kommissionsentscheide für einen markanten Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch begrüsst die aeesuisse den Entscheid zur gleitenden Marktprämie.

Die vorberatende Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) spricht sich für einen markanten Ausbau der erneuerbaren Energien aus. So beschliesst die Kommission eine Solarpflicht im Gebäudebereich. Diese soll für Neubauten und erhebliche Um- und Erneuerungsbauten gelten. Bis 2032 sind gemäss Kommission auch bestehende Bauten, ausgenommen Wohngebäude, ab einer Gebäudefläche von 300 m2 mit einer Solaranlage auszustatten. Auch Parkplätze mit einer Fläche von über 250 m2 sollen bis 2035 mit solaraktiven Überdachungen ausgestattet werden. Die aeesuisse begrüsst diese Forderung explizit. Alleine auf Parkplätzen besteht ein Potenzial von rund 64 km2 für Solaranlagen und damit zur Gewinnung von erneuerbarem Strom. „Basierend auf der Fläche besteht ein beachtliches PV-Potential von bis zu 10 GW Leistung. Das entspricht rund 10 TWh Solarstrom und damit gut der Hälfte der heutigen Strommenge aus Atomkraftwerken“, sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Bis 2035 dürften bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge auf den Schweizer Strassen unterwegs sein. Dank einer solaraktiven Überdachung der Parkfelder könne der dafür benötigte Strom direkt am Ort bereitgestellt werden, wo die Energie gebraucht wird. Weiter beschloss die Kommission, dass als Beitrag zur Energieeffizienz Ferienwohnungen bis 2035 mit intelligenten Heizungssteuerungen ausgestattet werden müssen, auch zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter.

Versorgungssicherheit im Winter

Wie bereits der Ständerat sprach sich auch die Urek-N dafür aus, bis 2040 einen Produktionszubau von 6 TWh erneuerbaren Energien zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter zu realisieren. Sie entschied klar, dass dieser Zubau in erster Linie mit den 15 vom «runden Tisch» zur Wasserkraft priorisierten Projekten sowie mit Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung erreicht werden soll. Damit bekräftigt die Kommission neben der Wasserkraft die Bedeutung der Solar- und Windenergie für die Winterversorgung.

Finanzierung Ausbau erneuerbare Energien

Zur Erreichung der Ausbauziele setzt die Kommission – wie zuvor auch der Ständerat – auf eine gleitende Marktprämie, ein marktnahes und wirksames Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien, wie es europaweit im Einsatz ist. Während Kleinanlagen wie bis anhin mit einem einmaligen Investitionsbeitrag unterstützt werden sollen, werden Grossanlagen mittels einer wettbewerblichen Ausschreibung für gleitende Marktprämien gefördert. In diesem Rahmen erhalten die günstigsten Angebote, die aus den Ausschreibungen hervorgehen, Anspruch auf eine Vergütungsgarantie zum Gebotspreis. Steigt der Preis für die bereitgestellte Energie über den Gebotspreis, fliessen die Gewinne zurück in den Netzzuschlagsfonds. Damit planungsintensive Technologien wie Wind- und Wasserkraftanlagen durch die Ausschreibungen nicht benachteiligt werden, sollen entsprechende Vorleistungen ausserhalb der Auktion unterstützt werden.

Das marktnahe Finanzierungsmodell wurde auf Initiative der aeesuisse von einer breiten Allianz der Schweizer Energiewirtschaft entwickelt. Entsprechend begrüsst die aeesuisse den Kommissionsentscheid ausserordentlich.

Nationales Interesse

Weiter hat die Kommission entschieden, dass auch Photovoltaikanlagen, Windkraftwerke und Laufwasserkraftwerke ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse sein sollen, insbesondere im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Die Kantone erhalten den Auftrag, neu nicht nur für Wasser- und Windkraft, sondern auch für Solaranlagen im nationalen Interesse geeignete Gebiete in ihrem Richtplan festzulegen. Auch die Stromproduktion im Winter soll ein Kriterium für die Zuerkennung eines nationalen Interesses sein. Im Gegensatz zum Ständerat hat die nationalrätliche Kommission beschlossen, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in Wasser- und Zugvogelreservaten weiterhin ausgeschlossen bleiben sollen. Neu entstehende Gletschervorfelder und alpine Schwemmebenen sollen eine Ausnahme sein, und grundsätzlich für eine Nutzung infrage kommen.

Kommission macht vorwärts

Die Kommission will ihre Arbeit am Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien an einer nächsten Sitzung fortsetzen, mit dem Ziel, die Vorlage rechtzeitig für die Frühjahrssession 2023 zuhanden des Nationalrates zu verabschieden. Die aeesuisse begrüsst klar, dass die Kommission mit der Beratung dieser zentralen Vorlage vorwärts machen will und so die Energiestrategie 2050 entscheidend weiterentwickelt wird. Die Kommission bestätigt damit die allgemeine Stossrichtung der Energiestrategie 2050 und die beschlossenen Optimierungen werden den Umbau des Energiesystems beschleunigt vorwärtsbringen.

 

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