9. Februar 2022
Versorgungssicherheit dank erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
Wir wünschen uns Sicherheit in der Schweiz. Ernährungssicherheit, Sicherheit im Gesundheitswesen, Sicherheit bei der Altersvorsorge – und eben auch Versorgungssicherheit mit Strom und anderer Energie. Und wir wünschen uns, dass eben diese Versorgungssicherheit auch sicher ist. Die Vorlage zum Gesetzesentwurf, dessen Beratung die Energiekommission des Ständerates Ende Januar aufgenommen hat, heisst denn auch «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien».
Der Name des neuen Gesetzes impliziert bereits zurecht die Tatsache, dass erneuerbare Energien eine sichere Stromversorgung garantieren können. Wichtig ist, dass das Gesetz nun seinem Namen gerecht wird und so ausgestaltet wird, dass eine sichere Stromversorgung über einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz auch tatsächlich Realität wird.
Die Grundzüge des Gesetzesentwurfs geben eine gute Richtung vor: Ambitioniertere Ausbauziele als noch im vorhergehenden Energiegesetz; Unterstützungen für die Bereitstellung von ausreichend Strom speziell im Winter. Energiereserven zur Absicherung gegen ausserordentliche Situationen, und so weiter. An einigen Stellen aber ist es wichtig, dass die Vertreter:innen der UREK-S Anpassungen vornehmen. Denn um die Ziele zu erreichen, für die sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung bei der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 ausgesprochen hat, muss der Umbau unseres Energiesystems in Richtung erneuerbar und klimaneutral deutlich schneller vonstatten gehen.
Wir müssen davon ausgehen, dass wir auf den Strom aus unseren Nachbarländern, mit welchem wir in vergangenen Szenarien gerechnet haben, nicht mehr so einfach zurückgreifen können, wie wir das gerne hätten. Nach dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Abkommen mit der EU ist das für unsere Stromversorgungssicherheit so wichtige Stromabkommen mit der EU in weite Ferne gerückt. Die ehrliche und einfache Konsequenz daraus ist, dass wir nun eine schnellere Gangart wählen müssen beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Und das können wir, wenn wir wollen.
Damit sich der Zubau an erneuerbaren Energien im Gesetz verbindlicher regeln lässt, müssen höhere Ziele für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien festgelegt werden. Vor allem in der Zeit bis 2035 müssen wir uns neu mit 35 TWh ein deutlich ambitionierteres Ziel setzen, als die 17 TWh, die der Gesetzesentwurf jetzt vorsieht. Und bis 2050 sollten wir mindestens 45 TWh Strom aus erneuerbaren Energien zubauen. Photovoltaik wird neben der aktuell sehr wichtigen Wasserkraft der zweite wichtige Pfeiler unserer Energieproduktion sein, wobei die anderen Technologien wie Wind, Biomasse und Geothermie ebenfalls ihren Beitrag leisten werden.
Eine verlässliche Integration in den europäischen Strommarkt wäre und ist noch immer die effizienteste Variante, die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu gewährleisten. Daneben brauchen wir die richtigen Anreize für einen rascheren Zubau im Inland. Damit dieser endlich in die Gänge kommt, braucht es ein Finanzierungssystem, das den Investoren Sicherheit bietet und damit deren Bereitschaft fördert, auch hierzulande massiv in erneuerbare Energien zu investieren. Das erwiesenermassen wirksamste Instrument ist die gleitende Marktprämie, welche allen Marktteilnehmenden ermöglicht, Fremdkapital für Investitionen zu tieferen Kosten zu beschaffen, weil die Erträge bei Normalbetrieb gesetzlich abgesichert sind. Gleichzeitig überzeugt dieses Finanzierungssystem, weil bei steigenden Strompreisen, wie wir sie gerade erleben, für die meisten Anlagen keine staatliche Unterstützung mehr nötig ist. Die Gestehungskosten werden über den Markt abgegolten und der Netzzuschlagsfonds wird entsprechend geschont. Und nicht nur dies: Wird das Instrument zudem mit einem sogenannten «contract for difference» ausgestaltet, so kann der Netzzuschlagsfonds in einer günstigen Strommarktlage sogar mit Überschüssen zusätzlich geäufnet werden. Demgegenüber tragen Investitionsbeiträge stets das Risiko von Mitnahmeeffekten und einer Überfinanzierung.
Ergänzend zu einem intelligenten und effizienten Finanzierungsmechanismus sind weitere Anpassungen bei den Rahmenbedingungen notwendig, damit der Umbau des Energiesystems rasch vonstatten geht. So müssen beispielsweise Produktionskapazitäten geschaffen werden, die auf die Versorgungssicherheit im Winter ausgerichtet sind. Auch müssen netzdienliche Speicher ähnlich den Pumpspeicherkraftwerken von den Netznutzungsgebühren entlastet werden. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch müssen ausgeweitet werden, damit der Strom möglichst dort genutzt werden kann, wo er auch bereitgestellt wird. Beides führt zudem bei intelligenter Ausgestaltung zu einer Entlastung der Netze.
Dass uns die aktuelle Situation fordert, beim Ausbau von erneuerbaren Energien schneller voran zu gehen, ist positiv. Denn Investitionen in erneuerbare Energien sind aus verschiedenen Gründen eine kluge Wirtschaftspolitik: Wir schaffen Wertschöpfung im Inland; Unsere Energieversorgung wird – über den Ersatz von Gas und Öl – immer unabhängiger vom Ausland und damit auch unabhängiger von risikoreichen Preisschwankungen; Wir investieren mit dem Ausbau erneuerbarer Energien in nachhaltige und sichere Technologien – und dies als Ersatz von Kernkraft, die teuer, nicht erneuerbar und dazu noch weit entfernt von sicher ist.
Fabienne Thomas, Leiterin Politik aeesuisse