1. April 2021

Kanton Nidwalden nimmt revidiertes Energiegesetz an

Der Landrat des Kanton Nidwalden hat am 1.4.2021 in zweiter Lesung des revidierte Energiegesetz angenommen

Die wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Der Heizungsersatz wird nach dem MuKEn 14 Modell vorgegeben. Dieses Modell sieht vor, dass bei einem Ersatz der Heizung mindestens 10% der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Was nach wenig aussieht, entpuppt sich in der Praxis als gute Lösung für die erneuerbaren Energien mit maximaler Flexibilität für die Hauseigentümer. Denn um die Vorgaben zu erfüllen, können Standardlösungen eingesetzt werden, wie der Einsatz von thermischen Solaranlagen zur Heizungsunterstützung, Ersatz der Fenster oder Umrüstung auf Wärmepumpe, Holzheizung, usw.
  • Bei Heizungen in Neubauten kann der Regierungsrat Anforderungen festlegen
  • Die öffentliche Hand nimmt ihre Vorbildfunktion gemäss MuKEn 14 ein. Das bedeuted, dass die Gebäude im Besitz des Kantons bis 2050 zu 100% ohne fossile Brennstoffe betrieben werden und deren Stromverbrauch bis 2030 um 20% gegenüber 1990 gesenkt wird.
  • Für bestehende zentrale Elektroheizungen wird eine Sanierungspflicht von 15 Jahren ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes festgelegt.
  • Neubauten müssen den Standard gemäss MuKEn 14 erfüllen. Dieser entspricht einem Energieverbrauch von ca. 1.5l Heizöl pro Quadratmeter Energiebezugsfläche in Wohngebäuden.
  • Die Eigenstromerzeugung wird Pflicht für Neubauten

Die AEE Suisse begrüsst diese Revision, auch wenn sie in einzelnen Punkten mehr Potenzial für die wirtschaftliche Umsetzung der Energiewende im Kanton Nidwalden festgestellt hat.