20. April 2022
Genf: Sanierungspflicht für Gebäude
Der Regierungsrat hat am 13. April 2022 eine Änderung des ENR (Règlement d’application de la loi sur l’énergie) verabschiedet, die eine Senkung des Schwellenwerts für den IDC (Wärme-Index) von Gebäuden vorsieht. Der GDI wird auf einen Höchstwert von 450 MJ/m2*Jahr gesenkt und betrifft nun den gesamten Gebäudebestand, einschließlich Einfamilienhäuser.
Die energieintensivsten Gebäude müssen bereits 2022 mit Renovierungsarbeiten beginnen. Die anderen folgen bis 2031, wobei die Absenkpfade über die Verordnung festgelegt sind.
Eine weitere Neuerung ist, dass der Einsatz von erneuerbaren Energien oder Wärmerückgewinnung beim Austausch von Heizkesseln zur Norm wird. In Ausnahmefällen sind fossile Heizungen weiterhin erlaubt, aber mit einem Mindestanteil von 30 % erneuerbarer Energie, wobei der Eigentümer nachweisen muss, dass er nicht auf fossile Energien verzichten kann.
Etwa 60% des Gebäudebestands, d.h. 29’000 Gebäude, sind von diesem neuen Schwellenwert betroffen. Der Kanton Genf ist mit dieser Vorgabe der erste Kanton der Schweiz, der eine Sanierungsfrist für Gebäude festlegt.