9. November 2023

Energiekommission des Nationalrats mit ungenügendem CO2-Gesetz. Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien geht in die richtige Richtung.

Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) ist bei der Beratung des CO2-Gesetzes dem Ständerat in wichtigen Punkten gefolgt und hat eine ungenügende Vorlage verabschiedet. Bei der Beratung der Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien hat die Energiekommission hingegen einige wichtige Pflöcke eingeschlagen.

Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) hat heute ein CO2-Gesetz verabschiedet, das bei Weitem nicht ausreicht, um die von der Stimmbevölkerung beschlossenen Klimaziele zu erreichen. So verpasst es die Kommissionsmehrheit, wie zuvor der Ständerat, eine sinnvolle Erhöhung der Lenkungsabgabe auf Brennstoffen bis 2030 zu beschliessen. Gemäss UREK-N soll die CO2- Lenkungsabgabe auf dem heutigen Niveau von 120 Franken pro Tonne CO2 belassen werden – ohne Möglichkeit, dass der Bundesrat die Abgabe gegebenenfalls Schrittweise erhöhen kann. Der Kommissionsentscheid ist aus Sicht der aeesuisse nicht nachvollziehbar; sind doch nach klar definierten Kriterien steigende Abgaben ein effizientes und wirtschaftsverträgliches Instrument, um die Klimaziele zu erreichen. Auch bei der Teilzweckbindung ist die Kommission dem mutlosen Entscheid des Ständerats gefolgt und hat sich gegen eine Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausgesprochen. Zur Sicherstellung der Finanzierung des wichtigen Gebäudeprogramms unterstützt die aeesuisse eine Erhöhung der Teilzweckbindung von heute 33 Prozent auf weniger als die Hälfte, so wie das der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte.

Hingegen begrüsst die aeesuisse den Kommissionsentscheid, verantwortungsvolle Inlandziele für die CO2-Reduktion zu definieren. Die Mehrheit der UREK-N bechloss, dass 75 Prozent der CO2-Einsparungen bis 2030 im Inland umgesetzt werden müssen. «Inländische Massnahmen generieren viel Wertschöpfung und stärken so den Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer der aeesuisse. Weiter bilde ein ambitioniertes Inlandziel einen übergeordneten Orientierungspunkt, um die verschiedenen Reduktionsmassnahmen festzulegen.

Beschleunigungsvorlage für erneuerbare Energien

Neben dem CO2-Gesetz hat die UREK-N auch die sogenannte Beschleunigungsvorlage beraten. Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist die Bereitstellung von grossen Mengen an erneuerbarer Energie, der Ausbau von Speicherkapazitäten sowie die Bereitstellung von Netzen unabdingbar. Dies bedingt deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen. Die aktuelle Beschleunigungsvorlage ist diesbezüglich ein erster Schritt in die richtige Richtung. «Die aktuell mehrstufigen Bewilligungsverfahren für Energieprojekte sind – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen – unverhältnismässig komplex», sagt Batzli. Die oftmals schlicht zu langen Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen, Netze und Speicher stünden im Widerspruch zu einer zielstrebigen Umsetzung der Energiewende, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 mit grosser Mehrheit beschlossen hat.

Gewisse Kompetenzverschiebungen machen Sinn

Die aeesuisse begrüsst daher die Bestrebungen der Kommission, das Verfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen und gleichzeitig zu vereinfachen, explizit. Insbesondere auch den Kommissionsentscheid, dass einzelne Kompetenzen zur Anlagenbewilligung von den Gemeinden an die Kantone übertragen werden sollen. So sollen die Gemeinden auch weiterhin in den Bewilligungsprozess einbezogen werden, jedoch nicht mehr in jedem Fall abschliessend über die Projekte von nationalem Interesse entscheiden können. Wichtig ist aus Sicht der aeesuisse auch, dass sich die geplante Verbesserung der Verfahren nicht ausschliesslich explizit auf Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien fokussiert, sondern auch der Netzausbau auf allen Netzebenen sowie Energiespeicher adressiert werden.

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