30. Oktober 2023

Die revidierte Lärmschutzverordnung stärkt die Rechtssicherheit für aussen aufgestellte Wärmepumpen

Mehrere Gerichtsfälle haben in der Branche zu Unsicherheit bezüglich der Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Installation von aussen aufgestellten Wärmepumpen geführt. Der Bundesrat hat diese Unsicherheit mit der Inkraftsetzung der revidierten Lärmschutzverordnung (LSV) behoben. Diese trat per November 2023 in Kraft. Die aeesuisse begrüsst diese Änderung, denn sie schafft neben der erhöhten Rechtssicherheit auch die Grundlage für weitere Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren. So können die administrativen Aufwände weiter verringert werden.

Wärmepumpen werden Ölheizungen in naher Zukunft als wichtigste Wärmeerzeuger ablösen. Bereits heute dominieren Wärmepumpen bei der Anzahl installierter Geräte pro Jahr den Markt. Die Technologie ist erprobt und marktreif. Es liegt aber auf der Hand, dass neue Technologien auch neue Herausforderungen bedeuten. Im Falle der Wärmepumpen ist dies die Aussenaufstellung der Geräte. Wo sinnvoll, oder technisch notwendig, werden Teile des Systems nicht mehr im Heizungskeller aufgestellt, sondern im Aussenbereich installiert. Diese Geräte verursachen Geräusche, die bei unsachgemässer Installation als störend empfunden werden können. In der Vergangenheit bemängelten mehrere Bundesgerichtsentscheide, dass das Vorsorgeprinzip bei der Planung der Anlagen nicht genügend zur Anwendung gekommen sei, was in der Branche zu Verunsicherungen führte.

Gangbare Lösung nun in Kraft

Zur Schaffung von klaren und sinnvollen Rahmenbedingungen hat sich die aeesuisse und weitere Verbände vor rund zwei Jahren mit der Bitte für eine gemeinsame Lösung an den Bundesrat gewandt. Die aeesuisse und weitere Verbände hatten sich diesbezüglich vor zwei Jahren an den Bundesrat gewendet mit der Bitte für eine gemeinsame Lösungsfindung. Mittlerweile konnte unter Einbezug der Betroffenen erfreulicherweise eine gangbare Lösung gefunden werden, die eine LSV-Anpassung beinhaltet. Die revidierte LSV wurde im Frühling 2023 in die Vernehmlassung geschickt und trat nun per November 2023 in Kraft.

Die aeesuisse begrüsst diese Änderung der LSV, die neben sicheren Rahmenbedingungen den Kantonen weiter auch die Möglichkeit bietet, ihre Bewilligungsverfahren zu vereinfachen. Statt den heute noch grösstenteils von den Behörden geforderten Baubewilligungen, können neu Meldeverfahren für aussen aufgestellte Wärmepumpen bis zu einer gewissen Grösse eingeführt werden. Die Kantone Zürich, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben bereits Erfahrungen gesammelt mit diesem Verfahren. Das Meldeverfahren ist schneller und günstiger für die Behörden und die Branche, ohne dabei die Interessen der Anspruchsgruppen zu beeinträchtigen. Ein entsprechender Vorstoss wurde auch bereits im Kanton Bern eingereicht. Die aeesuisse setzt sich damit konsequent für den Abbau administrativer Hürden ein und wird diesen Ansatz auch in den anderen Kantonen weiterverfolgen.