30. August 2023

Das Parlament greift die Steuerabzüge für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien an – unverständlich für die aeesuisse

In das jahrelange Ringen um eine Lösung beim Eigenmietwert ist in den vergangenen Monaten neue Dynamik gekommen. Parlamentsmitglieder von linksgrüner Seite zeigten sich nach jahrelanger Fundamentalopposition plötzlich zu Kompromissen bereit. Wohl mit Blick auf die Wahlen drängten sie damit die bürgerlichen Vertretungen zu einer Entscheidung: Wird das Kompromissangebot abgelehnt, würde man sie dafür verantwortlich machen, dass das Geschäft wieder nicht zu einem definitiven Entscheid gebracht werden konnte.

Im Fahrwasser dieses Taktierens opferte Linksgrün den Steuerabzug für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Damit würde auf einen bedeutenden Anreiz für Effizienzmassnahmen verzichtet. Massnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, der Ersatz der fossilen Heizung oder der Bau einer Solaranlage würden für die Besitzenden von Liegenschaften auf einen Schlag rund 15 – 25 Prozent teurer. Dies wäre ein schwerer Schlag für die politischen Erfolge im Sinne der Energiewende der vergangenen Jahre. Ob Anreize über das Gebäudeprogramm oder die Einspeisevergütung aus der Lenkungsabgabe auf Strom: Was die Politik mit der einen Hand gibt, nimmt sie mit der anderen Hand wieder weg. So kann die Energiewende nicht gelingen.

Aus Sicht der aeesuisse ist ein Wechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung nicht grundsätzlich abzulehnen. Die steuerlichen Anreize für die Energiewende müssen aber unbedingt aus- statt abgebaut werden. Wer sein Verhalten danach ausrichtet, dass gemeinsam vereinbarte Ziele wie die Energiewende oder die Schaffung einer klimaneutralen Schweiz erreicht werden, der soll für seine finanziellen Investitionen auch steuerlich belohnt werden. Sowohl die Energiewende wie die Bewältigung der Klimakrise haben wir demokratisch in einer Volksabstimmung entschieden. Damit ist klar: Die Gebäude müssen sparsamer werden dank Dämmung und Effizienzmassnahmen, sie sollen kein CO2 mehr ausstossen und selber saubere Energie gewinnen. Wer seinen Teil dazu leistet, muss entsprechend belohnt werden.

Die steuerlichen Anreize müssen nicht zwingend über Steuerabzüge erfolgen. Stimmt eine Mehrheit des Parlamentes für einen vollständigen Systemwechsel beim Eigenmietwert, wären Anreize zum Bausparen für energetische Sanierungen ebenfalls denkbar. Ähnlich dem Vorsorgesparen, wie es von den freiwilligen Beiträgen an Pensionskassen und Säule 3a bekannt ist, könnte eine Säule 3e eingerichtet werden, welche explizit für energetische Massnahmen einzusetzen ist. Möglich wäre auch, den Bezug von Vorsorgegeldern gänzlich von der Besteuerung auszunehmen, sofern diese Gelder für die oben genannten Zwecke eingesetzt werden. So würde auch keine Sondersteuer beim Bezug fällig. Damit sich die Massnahme auch sozial ausgewogen gestaltetn lässt, könnten Mietende Beträge in derselben Höhe für ihr Vorsorge absetzen – die sie dann bei einem allfälligen Hauskauf ebenfalls einsetzen können.

Nach dem taktischen Wahlgerangel hatte die Kommission des Ständerates Ende August beschlossen, weiterführende Abklärungen in Auftrag zu geben. Das Geschäft wird damit auf die nächste Legislatur verschoben. Deshalb sind wir der Meinung, dass das Parlament auch die Idee der Einführung einer Säule 3e ernsthaft prüfen müsste.