29. Januar 2024
Das Gebäudeprogramm ist ausgeschöpft: Was bedeutet das?
Das Gebäudeprogramm konnte in der Vergangenheit stetig wachsen. Nun sind die Mittel ausgeschöpft und die weitere Finanzierung ist unsicher. Damit für die Kantone und die Branche keine Unsicherheiten entstehen, braucht es eine Zusatzfinanzierung durch den Bund über das Klima- und Innovationsgesetz.
Gebäude sind noch heute für mehr als 40% des Energieverbrauchs der Schweiz und rund einen Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. In diesem Hinblick ist es erfreulich, dass der positive Trend des Gebäudeprogramms auch 2023 anhielt. Laut Medienmitteilung des Gebäudeprogrammes hat der Bund 2023 rund 414 Mio. Franken an die Kantone ausbezahlt. Die Kantone ihrerseits haben zusätzliche Mittel in der Höhe von 219 Mio. Franken eingesetzt. Die aus der CO2-Teilzweckbindung zur Verfügung stehenden Mittel wurden damit alle eingesetzt.
Die Ausschöpfung des Förderbudgets hat zur Folge, dass das Gebäudeprogramm die heutige Nachfrage der Kantone nicht mehr im gleichen Masse bedienen kann wie in der Vergangenheit: Priorisierungs- und Wartelisten werden zum Thema. So hat der Kanton Schwyz bereits mitgeteilt, dass der Bonus für Gebäudehüllensanierungen gestrichen wird im Hinblick auf fehlende Finanzierung seitens Bund. Wollen die Kantone ihre Angebote aufrechterhalten, müssten sie ihre Förderprogramme künftig vermehrt aus eigenen Mitteln finanzieren, statt wie bisher über die Teilzweckbindung der CO2 – Abgabe. Das ist aus Sicht der aeesuisse nicht zielführend. Der eingeschlagene Weg zur Energiewende muss konsequent weiterverfolgt werden. Die Märkte brauchen Kontinuität. Insbesondere der Abbau der Anreize bei der Gebäudehülle muss gestoppt werden, weil die Sanierungsrate der Gebäudehülle bereits heute nicht ausreicht, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen.
Der richtige Ansatz wäre daher, das Gebäudeprogramm auszubauen und die zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen. Das Parlament hat die Chance dazu bei der Revision des CO2-Gesetzes in der Wintersession 2023 leider verpasst: Der Nationalrat folgte dem Ständerat und beschloss, die Lenkungsabgabe auf Brennstoffe auf dem heutigen Niveau von 120 Franken pro Tonne CO2 zu belassen. Die Möglichkeit, dass der Bundesrat die Abgabe schrittweise auf 180 Franken pro Tonne CO2 erhöhen kann, wird damit ausgeschlossen. Eine weitere Möglichkeit für den Ausbau des Gebäudeprogrammes wäre eine Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2 Abgabe. Auch diese Chance verpasste der Nationalrat, der in der Wintersession dem wenig ambitionierten Entscheid des Ständerats gefolgt ist. In den Räten hatten sich Mehrheiten durchgesetzt, welche darauf verwiesen, dass mit dem Klima- und Innovationsgesetz mit einem Impulsprogramm 200 Mio. Franken pro Jahr für Klimaschutz bereitgestellt werden. Der Bundesrat hat hierzu soeben die Vernehmlassung zur Verordnung gestartet. Die aeesuisse prüft jetzt mit ihren Mitgliedern Lösungsansätze. Mitglieder, die an einer Mitarbeit interessiert sind, setzen sich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung.