21. November 2024
Bundesrat konkretisiert Stromgesetz
21. November 2024 - Der Bundesrat hat mit einem ersten Verordnungspaket das Stromgesetz konkretisiert. Während die Landesregierung in einzelnen Punkten wichtige Forderungen der aeesuisse aufgenommen hat, muss aus Sicht des Wirtschaftsdachverbands insbesondere beim Mindestanteil für Strom aus erneuerbarer Inlandproduktion in der Grundversorgung nachgebessert werden.
Der Bundesrat hält einen 20-prozentigen Mindestanteil für Strom aus erneuerbarer Inlandproduktion in der Grundversorgung für ausreichend. Dies hält die Landesregierung im ersten Verordnungspaket zum Stromgesetz fest, welches am 20. November 2024 verabschiedet wurde. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beschaffungssituation vieler Verteilnetzbetreiber hat sich die aeesuisse für 30% ausgesprochen – mit einem Steigerungspfad, der sich am angestrebten Produktionsmix für 2050 orientiert. «Der vom Bundesrat geforderte Anteil von 20% liegt deutlich unter dem Status quo des Schweizer Strommixes und ist entsprechend viel zu wenig ambitioniert», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer von aeesuisse.
Virtuelle ZEV schafft Anreize für Photovoltaik
Hingegen begrüsst die aeesuisse die Einführung der virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV). Mit dem vZEV können neu auch die bestehenden Anschlussleitungen genutzt und Smart Meters des Verteilnetzbetreibers verwendet werden. Am selben Verteilkasten angeschlossene Verbraucher können sich so optimal zusammenschliessen. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die Zählerdaten den ZEV-Betreibern zur Verfügung zu stellen. Das bereits bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich in der Praxis bewährt und dazu geführt, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können. Zudem profitieren Verbraucher innerhalb der ZEV von günstigeren Preisen für Strom, der gleich in ihrer Nähe produziert wird. «Das neue Instrument schafft wichtige Anreize für den weiteren Ausbau der Photovoltaik – ähnlich wie später dann lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)», so Batzli.
Ebenfalls grundsätzlich positiv bewertet die aeesuisse die Einführung eines Bonuses für Überdachungen von Parkflächen. «Bis 2035 dürften bis zu drei Millionen Elektrofahrzeuge auf den Schweizer Strassen unterwegs sein. Dank einer solaraktiven Überdachung der Parkfelder könne der dafür benötigte Strom direkt am Ort bereitgestellt werden, wo die Energie gebraucht wird», so der aeesuisse-Geschäftsführer. Gleichzeitig sind die Panels dank ihrer Schattenspende auch eine Massnahme zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz der Fahrzeuge.
Hingegen bedauert es die aeesuisse, dass der Bundesrat noch keinen Beschluss zu den Ausführungsbestimmungen zur Abnahmevergütung gefasst hat und dadurch Unsicherheiten im Photovoltaikmarkt in Kauf nimmt. Ebenfalls kritisch bewertet die aeesuisse die beschlossenen Fördersätze für bestehe Biogasanlagen. Wir erwarten, dass für aus dem EVS austretende Betriebe zukunftsfähige Lösungen gefunden werden, damit diese ihren Betrieb nicht einstellen.