19. Februar 2025
Bundesrat konkretisiert Stromgesetz weiter
Der Bundesrat hat mit dem zweiten Verordnungspaket das Stromgesetz weiter konkretisiert. Im Bereich lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) hat die Landesregierung erfreulicherweise einige wichtige Forderungen der aeesuisse aus ihrer Stellungnahme aufgenommen. Auch bei der Mindestvergütung für PV-Strom hat der Bundesrat gegenüber dem Verordnungsentwurf nachgebessert.
Der Bundesrat schafft mit dem zweiten Verordnungspaket zum Stromgesetz grundsätzlich zielführende Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Im Rahmen des am 19. Februar 2025 erschienenen Pakets hält die Landesregierung fest, dass die geografische Ausdehnung einer LEG das Gebiet einer Gemeinde umfassen und der Abschlag auf dem Netznutzungstarif maximal 40 Prozent betragen kann. Mit der Erhöhung des Abschlags auf 40 Prozent – im Verordnungsentwurf waren es noch 30 Prozent – hat der Bundesrat eine wichtige Forderung der aeesuisse aufgenommen. Nun gilt es zu eruieren, inwiefern die neuen Rahmenbedingungen die Realisierung von LEG ermöglichen – oder ob der Abschlag weiter erhöht werden muss.
«Lokale Energiegemeinschaften wurden bereits von mehreren europäischen Ländern aufgenommen und leisten einen Beitrag zur Energiewende durch die Involvierung der Bevölkerung, durch die Incentivierung privater Investitionen und durch die Entlastung der Netze durch Förderung der zeitlichen und räumlichen Koordination von Produktion und Verbrauch von Elektrizität», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Vor diesem Hintergrund hat sich die aeesuisse stark für einen entsprechenden Ausbau dieses neuen Instruments engagiert.
Bereits das bestehende Modell der Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) hat sich in der Praxis bewährt und dazu geführt, dass insbesondere PV-Anlagen rentabler betrieben werden können.
Kompromiss bei Mindestvergütung für PV-Strom
Mit dem Stromgesetz hat der Bundesrat weiter die Kompetenz erhalten, für Anlagen bis 150 kW Mindestvergütungen für die Rücklieferung an den Netzbetreiber festzulegen. Mit diesem durch die aeesuisse unterstützten Schritt soll auch für kleinere Anlagen Investitionssicherheit geschaffen werden. Entsprechend positiv bewertet die aeesuisse insbesondere die gegenüber dem Verordnungsentwurf erhöhte Vergütung bei Anlagen unter 30 kW. Inwiefern die definierten Vergütungen der wichtigen Rolle von PV-Strom Rechnung tragen, gilt es konkret zu eruieren. Die aeesuisse wird sich auch weiter für faire Vergütungen, die einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen ermöglichen, engagieren.
Weitere Informationen
Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse I 079 772 06 56
Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse I 079 420 46 66
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