29. Januar 2024

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Klimaschutzverordnung

Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 die Vernehmlassung zur Klimaschutzverordnung eröffnet. Die Verordnung präzisiert die Vorgaben aus dem Klimagesetz, welches die Schweizer Stimmbevölkerung 2023 angenommen hatte.

Die Verordnung behandelt unter anderem die Förderung mit 200 Mio. Franken pro Jahr für weitere Massnahmen im Bereich der Gebäude, die Vorgaben für freiwillige Fahrpläne für Branchen und Unternehmen und damit verbunden die Innovations- und Technologieförderung. Die Verordnung behandelt auch Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel für Bund und Kantone und definiert die Absicherung von thermischen Netzen und thermischen Langzeitspeichern. Wie der Bundesrat mitteilte werden die Ausführungsbestimmungen zur Vorbildrolle der öffentlichen Hand in einer separaten Verordnung folgen und sind nicht Gegenstand der laufenden Vernehmlassung.

Die aeesuisse wird sich an der Vernehmlassung zur Klimaschutzverordnung einbringen. Interessierte Mitglieder melden sich bitte bis Ende Februar bei der Geschäftsstelle.