26. Februar 2025
Beschleunigungserlass: UREK-N übernimmt zentrale Forderungen der aeesuisse
Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) hat den Beschleunigungserlass beraten und wichtige Verbesserungen erzielt: Nebst der Verlängerung des Solarexpresses und eines Kompromisses beim Verbandsbeschwerderecht hat sich die Kommission weiter für einen fairen und netzdienlichen Vergütungsmechanismus für Strom aus erneuerbaren Energien ausgesprochen. Die aeesuisse hat sich im Vorfeld stark für diesen Ansatz engagiert.
Die Energiekommission des Nationalrats (UREK-N) hat im Rahmen der Beratung des Beschleunigungserlasses eine zentrale Anpassung der Vergütungsmechanismen für Strom aus erneuerbaren Energien beschlossen. Der von der aeesuisse mitentwickelte Ansatz schafft Anreize für eine flexible und netzdienliche Einspeisung von PV-Strom. «Diese Anpassung stärkt die Marktintegration erneuerbarer Energien und trägt zur Stabilität der Netze bei – ein Gewinn für Produzenten, Netzbetreiber und die Energiewende insgesamt», fasst Stefan Batzli, Geschäftsführer der aeesuisse, zusammen. In diesem Zusammenhang hervorzuheben ist ausserdem die Beibehaltung von Mindestvergütungen für kleinere Anlagen bis 150 kW, was Investitionssicherheit für Betreiber solcher Anlagen gewährleistet. Die Kommission hat weiter beschlossen, den neuen Vergütungsmechanismus aus dem Beschleunigungserlass auszukoppeln. Dies ermöglicht eine effizientere Beratung des Modelles.
Kompromisse beim Verbandsbeschwerderecht und bei den Ersatzmassnahmen
Nachdem die Ständeratskommission im vergangenen Dezember das Verbandsbeschwerderecht für 16 vordefinierte Wasserkraftprojekte noch komplett aussetzen wollte, sprach sich die UREK-N für eine Kompromisslösung aus: Bei diesen durch die Annahme des Stromgesetzes legitimierten Projekten soll ein eingeschränktes und konsolidiertes Beschwerderecht für Verbände gelten. So dürfen in diesen Spezialfällen nur jeweils drei Organisationen gemeinsam Beschwerde einreichen, wodurch die Anzahl an Beschwerden und die damit einhergehenden Verzögerungen für den Ausbau der Wasserkraft reduziert werden sollen. Die aeesuisse befürwortet diesen Kompromiss im Grundsatz, teilt aber die Meinung einer Minderheit in der Kommission, dass diese Regelung für alle Projekte erneuerbarer Energien von nationaler Bedeutung gelten sollte. Ebenso unterstützt die aeesuisse eine Erleichterung bei der Umsetzung der Ersatzmassnahmen, so wie sie die UREK-N vorschlägt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Trennung der aus unserer Sicht unbestrittenen Ersatzmassnahmen von der Projektrealisierung, damit die 16 Wasserkraftprojekte nicht weiter verzögert werden.
Solarexpress und Mitspracherecht der Gemeinden bleiben bestehen
Die aeesuisse begrüsst die Verlängerung des Solarexpresses, der einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Winterstromversorgung leistet. Die bereits vom Ständerat vorgelegte Anpassung, dass auch Projekte gefördert werden, deren Baugesuch bis Ende 2025 öffentlich aufgelegt wurde, schafft dringend benötigte Planungssicherheit. Die Nationalratskommission hat diese Anpassung nun übernommen und auch hier beschlossen, die Gesetzesgrundlage des Solarexpress aus dem Beschleunigungserlass auszukoppeln.
Gemeinden, in denen Produktionsanlagen für erneuerbare Energien von nationalem Interesse geplant sind, behalten ihr Mitspracherecht – es sei denn, das kantonale Recht sieht ausdrücklich etwas anderes vor. Damit soll sichergestellt werden, dass lokale Anliegen und Interessen weiterhin berücksichtigt werden. Die Kommission des Nationalrats hat dies bereits Ende Januar kommuniziert und folgt damit der Linie der kleinen Kammer. Dadurch wird sichergestellt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien unter Wahrung der föderalistischen Strukturen erfolgt. Aus Sicht der aeesuisse kann dieser Kompromiss im Sinne der Mehrheitsfähigkeit vertreten werden.
Weitere Informationen
Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse I 079 772 06 56
Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse I 079 420 46 66
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