Energiepolitik
Die aeesuisse nimmt im Namen und im Interesse ihrer Mitglieder Stellung zu aktuellen energiepolitischen Themen, gibt Stellungnahmen zu politischen Geschäften ab, bringt sich aktiv in politische Prozesse ein und engagiert sich schweizweit für unternehmens- und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen auf nationaler und kantonaler Ebene.
Die aeesuisse unterstützt die Bemühungen des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung grundsätzlich, mit gezielten Massnahmen die Stromversorgung im Fall einer Mangellage zu regeln. Die vorgeschlagene Beschränkung für die Nutzung von Elektroautos erachtet die aeesuisse jedoch als diskriminierend und unverhältnismässig. So verbrauchen Elektroautos aktuell lediglich 0,4 Prozent der gesamten Strommenge der Schweiz und davon werden rund 0,2 Prozent direkt über die eigene PV-Anlage bereitgestellt. Ebenfalls die vorgeschlagene Einschränkung bei der Beheizung von Gebäuden mittels Wärmepumpen entspricht aus Sicht der aeesuisse einer Diskriminierung. Wärmepumpen, wie auch Elektrofahrzeuge, sind nachweislich wesentlich effizienter als die vergleichbaren fossilen Leistungserbringer. Entsprechend muss aus Sicht der aeesuisse der entsprechende Passus in der Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie angepasst werden.
Die neu vorgesehene Ausnahmeregelung, dass auch Wasserkraftwerke mit einer Leistung von weniger als 300 kWBr mit einem Investitionsbeitrag unterstützt werden, wenn sie ökologisch saniert wurden oder werden, wird von der aeesuisse ausdrücklich begrüsst. Die Anpassung ist von zentraler Bedeutung für eine Deblockade von Sanierungsprojekten und für die Nutzung von Synergieeffekten.
Die aeesuisse begrüsst ausserdem die Umstellung auf eine quartalsscharfe Ausstellung der Herkunftsnachweise ausdrücklich, auch wenn dies im Sommerhalbjahr unter Umständen zu Mindererträgen für Besitzer von PV-Anlagen führen kann. Die Umstellung führt jedoch zu Marktsignalen in Richtung einer erhöhten Winterproduktion, was unter anderem auch einen Anreiz für die Installation von Fassadenanlagen schaffen kann.
Nicht zuletzt unterstütz die aeesuisse auch die in Art. 1 der Rohrleitungsverordnung (RLV) vorgesehene Ausweitung des Geltungsbereichs auf Wasserstoff. Zur Erreichung der Klimaziele wird auch Wasserstoff aus erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle spielen. Insbesondere in den schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie Langstrecken-, Schwer-, Flug- und Schiffsverkehr sowie in der Industrie hat Wasserstoff ein beachtliches Potenzial. Ein ein flächendeckendes Wasserstoff-Vertriebsnetz inklusive Tankstellen ist daher anzustreben. Dabei soll die bereits bestehende Infrastruktur möglichst genutzt werden und der Bund wird dazu die nötigen Rahmenbedingungen schaffen müssen.
Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist die verstärkte Bereitstellung von grossen Mengen an erneuerbarer Energie unabdingbar. Dies bedingt deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen. PV-Grossanlagen sind ein wichtiges Element für die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom, insbesondere was die Bereitstellung von Winterstrom betrifft. Auch das Potenzial von PV-Anlagen auf Gebäuden und Infrastruktur im Mittelland ist zu erwähnen und soll ebenfalls genutzt werden. Aus Sicht der aeesuisse ist es wichtig, dass die im selben Gesetz verankerte Solarpflicht zweckmässig und sinnvoll umgesetzt wird.
Die aktuelle Situation zeigt, welches Risiko eine zu grosse Abhängigkeit von Importen für die Versorgungssicherheit bedeutet. Die Exportfähigkeit der Nachbarländer der Schweiz kann nicht per se als gegeben angesehen werden, da sie ihrerseits ihren Stromproduktionspark umbauen und enorme Mengen an konventionellen Kraftwerkskapazitäten ersetzen müssen. Hinzu kommt, dass sich das Fehlen eines Stromabkommens negativ auf die Importfähigkeit der Schweiz und die Netzsicherheit auswirkt und sich die Situation rasch weiter akzentuiert. Der Krieg in der Ukraine verschärft die Situation zusätzlich, da er neue dramatische Versorgungsrisiken insbesondere im Gasbereich schafft, die sich direkt auf die Stromversorgung auswirken. Vor diesem Hintergrund engagiert sich aeesuisse stark für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen zielführenden Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht und begünstigt. Wir unterstützen daher die im Rahmen der Revisionen der Verordnungen geplante Sicherstellung der nötigen Finanzierung für den Zubau von erneuerbaren Energien.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft die Grundlage für den beschleunigten Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien und gestaltet Rahmenbedingungen für die Versorgungssicherheit – vor allem im Winter. Der Mantelerlass ist im Kontext weiterer Erlasse zu betrachten, so dass neben der Versorgungssicherheit auch das Ziel einer 100%igen Dekarbonisierung der Energieproduktion erreicht wird. Neben dem Ausbau der inländischen erneuerbaren Energien sind die Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz ein wichtiges Element für die Zielerreichung. Die nachhaltigste Kilowattstunde ist jene, die nicht produziert werden muss.
Der Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken steigert die witterungsabhängige Volatilität der Strompreise. Die Jahresstunden mit Null- oder negativen Preisen haben in ganz Europa zugenommen. Um die Investitionssicherheit für eine stabile Versorgung zu wahren, werden die Beschaffungspreise für neue Kraftwerke in den Nachbarländern erfolgreich auktioniert. Der Lieferpreis wird wettbewerblich mit einer «gleitenden Marktprämie» abgesichert. In Grossbritannien gibt es zudem «Differenzkostenverträge», die Mehrerlöse bei hohen Strompreisen abschöpfen. Worin liegen die Vorteile?
Argumentarium aeesuisse zur gleitenden Marktprämie vom 8. Dezember 2021
Wir können angesichts der sich rasch ändernden globalen Rahmenbedingungen nachvollziehen, dass nach einer Handhabe gesucht wird, wie sich systemrelevante inländischen Infrastrukturen (z.B. Kraftwerke, Netzinfrastruktur) vor beherrschendem Einfluss- oder gar Übernahme durch ausländische Fonds oder Staatsbetriebe schützen lassen. Wir sind aber kritisch, ob das Instrument, das die parlamentarische Initiative Badran vorschlägt, zielführend ist. Nicht zuletzt auch deshalb, weil bereits die heute gültige Gesetzgebung einen Rechtsrahmen festlegt, der die Probleme, wie sie das Initiativbegehren beschreibt, passend adressiert.
Stellungnahme aeesuisse zur parlamentarischen Initiative Badran vom 17.02.2022
Wir lehnen die Landschaftsinitiative als zu weitgehend ab. Wir bevorzugen einen massvollen Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Dieser muss prioritär die zügige Umsetzung der Energie- und Klimastrategie (Energiestrategie 2050 und Netto-Null bis 2050), eine sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie sowie die Bereitstellung eines effizienten Netzes gewährleisten.
Stellungnahme aee suisse zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom 10.09.2021
Die Biodiversitätsinitiative trägt der Bedeutung der erneuerbaren Energien ungenügend Rechnung. Sie schafft gerade für die Wasserkraft und die Windenergie zusätzliche Rechtsunsicherheiten. Wir sind deshalb froh, lehnt der Bundesrat diese Initiative ab und hat einen indirekten Gegenvorschlag aufgelegt. Dieser zielt in die richtige Richtung, muss aber in verschiedenen Punkten optimiert werden. Dies betrifft vor allem die Bereiche, die einen verlässlichen Zubau an Windenergie und Wasserkraft gefährden. Beide Technologien sind für das Gelingen der Energiewende und damit für die Realisierung einer klimaneutralen Schweiz unerlässlich.
Stellungnahme aee suisse zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) vom 07.07.2021
Die Versorgungssicherheit soll auf dem bisherigen, hohen Niveau auch künftig gewährleistet bleiben. Zudem sollen die Energiestrategie 2050 und die Klimaziele der Schweiz erreicht werden. Zentrale Forderung des neuen, marktnahen Finanzierungsmodells, das von den wichtigsten Akteuren der Schweizer Energiewirtschaft getragen wird, ist daher die Sicherstellung von Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energieinfrastruktur. Zusammen mit dem Bestandserhalt und der Modernisierung der traditionell starken Wasserkraft (inklusive Kleinwasserkraft) sollen Photovoltaik, Windenergie sowie Biomasse für die Stromerzeugung herangezogen werden. Das Fenster für weitere Technologien (z.B. Geothermie, Speicher) soll offen bleiben.
Stellungnahme aee suisse zur Revision Energiegesetz vom 23.06.2020
Positionspapier Allianz Schweizer Energiewirtschaft für ein wirksames Finanzierungsmodell erneuerbarer Energien
Die aee suisse sieht keinen Handlungsbedarf für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung und hat nichts gegen die Beibehaltung des Eigenmietwerts bei nach Aufwand besteuerten Personen einzuwenden. Die geplante Abschaffung der Abzüge für Unterhalt, Instandstellung sowie für Energiespar-/Umweltschutzinvestitionen lehnen wir kategorisch ab. Sie stehen im klaren Widerspruch zur Energie- und Klimapolitik, die mit der positiven Abstimmung zur Energiestrategie 2050 und der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens demokratisch breit abgestützt ist. Umgekehrt begrüssen wir grundsätzlich die Beibehaltung der Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen. Diese sind zwingend angebracht, auch auf dem Hintergrund der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, die von der EnDK einstimmig verabschiedet wurden.
Vernehmlassung aee suisse vom 20.05.2019
Die aee suisse begrüsst die verschiedenen Liberalisierungsschritte. Auch stehen wir für die volle Strommarktöffnung ein, weil sie u.a. Innovationen und das Entstehen neuer Geschäftsmodelle aktiv fördern wird. Wichtig aber ist, dass die Marktöffnung gekoppelt ist an einen verbindlichen Ausbaupfad für erneuerbare Energien, wie sie jetzt mit der Revision des Energiegesetzes angedacht ist. Klar ist, dass ohne zusätzliche Investitionsanreize die Energiestrategie nicht zu realisieren ist. Die Revision des StromVG muss auf diese Herausforderung der Transformation des Energiesystems eine Antwort geben und deshalb auch Instrumente ausweisen, die Investitionsanreize in inländische, erneuerbare Stromproduktion garantieren. Dies fördert die Versorgungssicherheit.
Stellungnahme aee suisse zum Stromversorgungsgesetz vom 29.01.2019
Medienmitteilung aee suisse zum Stromversorgungsgesetz vom 29.01.2019
Mit der von der aee suisse initiierten breiten Allianz «Schweizer Wirtschaft für die Energiestrategie 2050», an der sich rund 200 Unternehmen und Verbände beteiligten, konnte im 2017 ein grosser Erfolg gefeiert werden: Das JA der Schweizer Bevölkerung zur Energiestrategie 2050. Im Rahmen der Zusammenarbeit wurden verschiedene Merkblätter für die Branche erarbeitet: Solarenergie, Holzenergie, Wasserkraft, Gebäudetechnik, Gebäudehülle
Die aee suisse ist über ihre Sektionen auch auf kantonaler Ebene gut aufgestellt und unterstützt die Umsetzung der MuKEn. Hier finden Sie die aktuellen Stellungnahmen der aee suisse zu kantonalen Geschäften.
Stellungnahme aee suisse zum Energiegesetz Kt. FR vom 31.01.2019
Stellungnahme aee suisse zum Energiegesetz Kt. TG vom 30.01.2019
Stellungnahme aee suisse zum Energiegesetz Kt. SG vom 31.01.2019