Politische Massnahmen der Fachgruppe Gebäude

Massnahmen nationale Ebene

Verbindliche Zielvorgaben setzen

Der übergeordnete Rahmen muss mit einem CO2-Absenkpfad auf Netto-Null 2050 festgesetzt werden (analog indirekter Gegenvorschlag Gletscherinitiative).

Wie es der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative vorsieht, ist ein Absenkpfad für klimarelevante Emissionen bis 2050 der Königsweg zur Dekarbonisierung. Was bedeutet das für den Gebäudepark. In der Zeit bis 2050 wird nahezu jeder fossile Wärmeerzeuger altersbedingt ersetzt werden müssen und kann zu diesem Zeitpunkt mit einer erneuerbaren Lösung ausgewechselt werden. Die Eigentümer haben einen langen Planungshorizont und die Branche hat Zeit, sich auf die Veränderung am Markt einzustellen. Der Ansatz ist technologieoffen und lässt damit auch den Raum für Innovationen offen.

Die CO2-Abgabe muss bis 2030 schrittweise auf 300 Franken pro Tonne erhöht werden wie beschrieben in der Studie „Erneuerbare- und CO2-freie Wärmeversorgung Schweiz“ der aeesuisse. Rund die Hälfte der Abgabe wird für das Gebäudeprogramm verwendet.

Die Kosten klimarelevanter Emissionen werden heute nicht verursachergerecht verrechnet. Die bestehende Abgabe ist zu tief und deckt die entstehenden Kosten nicht. Damit eine wirkungsvolle Lenkungswirkung entstehen kann, braucht es darum einen höheren Ansatz. Die Berechnungen der Studie „Erneuerbare- und CO2-freie Wärmeversorgung Schweiz“ zeigen, dass mit diesem Beitrag ein wesentlicher Anreiz für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie geschaffen wird.

Rund die Hälfte der CO2-Abgaben sollen eingesetzt werden, um den Umstieg auf effiziente Verwendung und erneuerbare Energie zu fördern. Da das Instrument der CO2 Abgabe als Lenkungsabgabe eingeführt wurde, ist aus rechtlicher Sicht mindestens die Hälfte der Mittel zur Rückerstattung vorgesehen. Die Mittel zur Förderung sollen über das bestehende Gebäudeprogramm eingesetzt werden.

Das Gebäudeprogramm muss weiter ausgebaut und mit zusätzlichen Mitteln aus der CO2-Abgabe finanziert werden.

Das Gebäudeprogramm hat sich seit seiner Gründung immer wieder bewährt und ist in den letzten Jahren dank der erhöhten Nachfrage stetig gewachsen. Um Förderstopps oder Warteschlangen zu vermeiden, muss das Gebäudeprogramm mit weiteren Mitteln ausgerüstet werden (vgl. Massnahme CO2 Abgabe erhöhen).

Neben der Ausmerzung heutiger Fehlanreize (Erhöhung Eigenmietwert) soll der Handlungsspielraum bei den steuerlichen Anreizen weiter ausgenützt werden.

In der heutigen Steuerpraxis bestehen Fehlanreize, die es zu korrigieren gilt. Da die meisten Investitionen in erneuerbare Energien oder Energieeffizienz den amtlichen Wert erhöhen, wird damit auch der Eigenmietwert erhöht. Das widerspricht dem Gedanken, dass ein Verhalten das gesellschaftsdienlich ist, entsprechend honoriert werden soll. Dass hier bessere Lösungen möglich sind, hat der Kanton Bern gezeigt, mit der Revision des Steuergesetzes: Investitionen in Solaranlagen fliessen nicht in die Berechnungen zum Eigenmietwert mit ein. Und die Vermögenssteuer wird mit Augenmass bei einer Pauschale der Investition festgelegt. Diesen Ansatz gilt es für alle Investitionen in erneuerbare Energie und Energieeffizienz zu verfolgen.

Weiter stehen Möglichkeiten wie das steuerbegünstigte Bausparen zur Diskussion um die Anreize zu setzen, dass Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen die Investitionen in energetischen Sanierungen finanzieren können.

Die bestehenden Gebäudelabel müssen maximal vereinfacht, harmonisiert und kommunikativ gestärkt werden.

Die bestehenden Instrumente von Energie Schweiz müssen weitergeführt werden.

Die Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzen erfolgt heute oft noch zu Ungunsten der Nutzungsfunktion. Wir fordern, dass die Interessen hier gleich stark gewichtet werden (Denkmalschutz, Ortsbildschutz, Lärmschutz, Naturschutz, …)

Der Bund leistet in enger Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt einen Beitrag zur Reduktion des Fachkräftemangels.

Massnahmen kantonale Ebene

Verbindliche Zielvorgaben setzen

Netto-Null Emissionen und Plusenergie-Gebäude bis 2050 müssen auch auf kantonaler Ebene verbindlich sein. Umfassende Sanierungen sollen ab 2030 nur noch als Plusenergiesanierungen erstellt werden.

Mehrere Kantone haben sich bereits umfangreich mit eigenen Klimastrategien beschäftigt. Beispiele

 

Die Gebäude sind ein wichtiger Teil der Klimastrategien. Die konkreten Massnahmen zur Zielerreichung im Gebäudebereich werden über die kantonalen Förderprogramme und die kantonalen Energievorschriften umgesetzt.

Die meisten Kantone machen bei fossilen Wärmeerzeugern bereits Vorgaben, die rund 90% der Anwendungen abdecken. Damit auch die restlichen 10% dekarbonisiert werden, darf der Einbau von fossilen Wärmeerzeugern nicht mehr gestattet sein (analog Kanton Glarus).

Mit dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudeparkes bis 2050 dürfen fossile Heizungen nicht mehr mit fossilen Heizungen ersetzt werden, wenn sie das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben. Die Technologien sind vorhanden und die Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien ist gegeben. Die Kantone müssen sicherstellen, dass alle Eigentümer die Möglichkeit haben auf eine erneuerbare Heizvariante umzustellen.

Um das erneuerbare Wärmenetzpotenzial zu erschlies¬sen, braucht es entsprechende Energierichtplanungen. Die Kantone müssen die Gemeinden in die Pflicht nehmen und sie in diesen Bestrebungen unterstützen. Gleichzeitig müssen unterstüt¬zende raumplanerische Instrumente ausgebaut werden.

Die erneuerbaren Energien haben einen höheren Raumbedarf als die fossilen Energien weil ihre Gewinnung in den Regionen entsteht. Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen, muss die Raumplanung die Energieversorgung besser berücksichtigen. Nicht nur die vorhandenen Wärmepotenziale, auch Sonnen-, Wind-, Wasser- und Biomassekraftwerke, die Mobilität und die zukünftige Speicherung der Energie müssen in die Richtpläne einfliessen und Prioritäten definieren.

Um das Potenzial der Gebäude zu erschliessen, müssen die Kantone bei Neubauten und umfassenden Sanierungen eine Eigenstromerzeugung einführen.

Die Nutzung des riesigen Potenzials der Sonnenenergie soll hauptsächlich im bestehenden Siedlungsgebiet realisiert werden. Weil der Zubau im Vergleich zum heutigen Stand um den Faktor zwei verdoppelt werden muss, müssen die Vorgaben für die Solarkraftnutzung erhöht werden. Ende 2022 kennen bereits 21 Kantone die Eigenstromerzeugung für Neubauten. Die restlichen Kantone müssen hier nachziehen. Gleichzeitig sollen bei umfassenden Sanierungen die Solarkraftnutzung als Pflicht eingeführt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit der Nutzung über die Lebenszeit der Anlage gegeben ist.

Das harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM) soll vollständig an die Plusenergiebauweise herangeführt werden.

Die Förderpraxis durch das HFM hat sich bewährt. Jetzt gilt es aber, die Förderschwerpunkte so auszurichten, dass der Gebäudepark auf eine Plusenergie Bauweise umstrukturiert wird.

Sobald neue Vorgaben auf Bundesebene geschaffen sind, sollen auch die Kantone den erweiterten Handlungsspielraum ausnützen, um energetische Sanierungen weiter zu fördern.

Die Harmonisierung der Besteuerung erfolgt auf Bundesebene. Sobald hier die Voraussetzungen geschaffen wurden für weitergehenden steuerliche Anreize, sollte es den Kantonen obliegen, diese Anreize in ihren Zuständigkeiten umzusetzen (vgl. Massnahme Weitere steuerliche Anreize setzen)

Die Kantone stellen mit Unterstützung des Bundes das Angebot für eine proaktive und kostengünstige Beratung weiterhin sicher. Die Beratungen sollen durch die Wirtschaft erbracht werden.

Die Kantone sollen wo immer möglich eine Meldepflicht statt eine Bewilligungspflicht einführen. Die digitale Verarbeitung aller Formulare muss zur Pflicht werden.

Mit zentralen kantonalen oder regionalen Kompetenzstellen für das Bewilligungsverfahren müssen Synergien genutzt und Abläufe beschleunigt werden. Damit können die Gemeinden durch die Kantone entlastet werden und die grosse Anzahl Bauvorhaben effizient bearbeitet werden.

Die Kantone Thurgau und Schaffhausen haben die Modelle TG-light rsp. SH-light für Neubauten eingeführt. Mit diesem Ansatz der Selbstregulierung können Detailvorgaben vermieden werden. Wir fordern einen auf Vertrauen basierenden Vollzug mit klarer Sanktionierung von Missachtung der Vorgaben durch Stichprobenkontrollen.