30. Januar 2024
Verhinderungs-Initiativen gegen Energiewende
Mit zwei Volksinitiativen will die Vereinigung „Freie Landschaft Schweiz“ die vom Schweizer Stimmvolk gewünschte Energiewende torpedieren. Mit den Initiativen zur grundsätzlichen Verunmöglichung der Windenergie beweisen die Initianten ein schwieriges Demokratieverständnis.
Mit zwei Volksinitiativen will die Vereinigung „Freie Landschaft Schweiz“ den Ausbau der Windenergie in der Schweiz grundsätzlich verunmöglichen. Mit der Initiative «gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» will die Vereinigung erreichen, dass Windkraft-Anlagen nur noch ausserhalb von Wäldern und bestimmten Waldweiden stehen dürfen. Ein Bauverbot für Anlagen ab 30 Meter soll zudem in Gebieten mit weniger als 150 Meter Distanz von Wäldern oder Waldweiden gelten. Die zweite Initiative «für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» verlangt, dass die Standortgemeinde in einer Abstimmung dem Bau von Windanlagen ab 30 Metern Gesamthöhe zwingend zustimmen muss. Abstimmungen muss es gemäss Initiative zwingend auch in tangierten Nachbargemeinden geben.
Schwieriges Demokratieverständnis
Mit den beiden Initiativen beweisen die Initianten ein schwieriges Demokratieverständnis. So zielt die Initiativen «gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» auf das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, welches das Schweizer Parlament erst im September 2023 grossmehrheitlich verabschiedet hat und über das das Schweizer Stimmvolk noch in diesem Jahr abstimmen kann. Mit dem sogenannten Mantelerlass, wie das Gesetz auch genannt wird, hat das Parlament einen breit abgestützten Kompromiss ausgearbeitet. Diese Gesetzesvorlage begünstigt viel Innovation, definiert verlässliche Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau unter Berücksichtigung des Naturschutzes und macht die Energieversorgung insgesamt resilienter.
Die zweite Initiative fokussiert auf den Beschleunigungserlass, der aktuell erst im Parlament beraten wird und gegen den dereinst bei Bedarf auch ein Referendum ergriffen werden kann. Mit dem Erlass sollen die Rahmenbedingungen und die Bewilligungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst werden. Denn die oftmals schlicht zu langen Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen, Netze und Speicher stehen klar im Widerspruch zu einer Umsetzung der Energiewende, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 mit grosser Mehrheit beschlossen hat.
«Der von der Vereinigung „Freie Landschaft Schweiz“ gewählte Lancierungszeitpunkt enttarnt die beiden Initiativen als unnötiges Störmanöver», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Initiativen zu lancieren zu Gesetzen, die noch vom Parlament beraten werden oder über die das Schweizer Stimmvolk erst noch befinden kann, zeugt von einem speziellen Demokratieverständnis.