24. Juni 2021

Schwyzer Kantonsrat beschliesst neues Energiegesetz

Der Kantonsrat Schwyz hat am 24. Juni ein revidiertes Energiegesetz mit grosser Mehrheit angenommen. Die Vorlage folgt in grossen Teilen dem Energiegesetz der Kantone 2014 (MuKEn 14).

Der Heizungsersatz wird nach dem Mechanismus des Energiegesetzes der Kantone erfolgen. Das bedeutet, dass der Anteil an nichterneuerbarer Energie höchstens 90 % des Bedarfs betragen darf. Die Anforderung kann mit verschiedenen Standardlösungen umgesetzt werden.

Als Besonderheit im Kanton Schwyz müssen Elektroheizungen erst bis 2050 ersetzt werden. Andere Kantone kennen eine Sanierungspflicht innerhalb zehn rsp. 15 Jahren.

Es wurde kein Referendum ergriffen. Das Gesetz tritt voraussichtlich ab Mai 2022 in Kraft.