28. März 2022

Neues Energiegesetz für Appenzell-Ausserrhoden

Energiewende im Appenzell

Die Stimmbevölkerung des Kantons Appenzell-Ausserrhoden hat sich am 25.9.2022 mit 61.24 % Ja Anteil zum neuen Energiegesetz ausgesprochen. Die Bevölkerung spricht sich demnach für eine sichere Versorgung mit erneuerbarer Energie, für den Klimaschutz und für regionale Wertschöpfung aus.

Das neue Energiegesetz regelt hauptsächlich die Energiepolitik am Gebäude. So sollen die Gebäude effizienter werden, damit sie weniger Energie verlieren. Sie sollen mit erneuerbarer Energie aus der Region statt mit fossilen Energien beheizt werden und die Gebäudetechnik wird angepasst: Elektroheizungen werden ersetzt und Neubauten müssen einen Teil des Stroms selber erzeugen.

Energiegesetz (Zukünftige Version beachten)

Energieverordnung (Zukünftige Version beachten)

Das Gesetz geniesst einen breiten Rückhalt über alle Parteien hinweg. Es wurde im Frühjahr vom Kantonsrat fast einstimmig angenommen. Swissoil Ost hatte daraufhin das Referendum ergriffen. Die aeesuisse befürwortete das neue Gesetz und beteiligte sich aktiv an der Kampagne.

 

 

Das Gesetz

Das Energiegesetz wurde durch den Kantonsrat in zweiter Lesung verabschiedet. Mit 58 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltungen stimmte das Parlament einem zeitgemässen Energiegesetz zu.

Im Frühling 2021 wurden noch einzelne Punkte durch das Parlament in die Kommission zurückgewiesen. Insbesondere beim Heizungsersatz wollte die zuständige Kommission weiter gehen als der Regierungsrat. Ende März 2022 wurde eine Einigung gefunden in diesem Punkt und der Kantonsrat nahm den von der Kommission vorgeschlagenen Kompromiss deutlich an. Der Heizungsersatz erfolgt damit nach dem «Fribourger Modell». Dieses geht weiter als das MuKEn-Modell und fordert, dass beim Ersatz einer Heizung neu mindestens 20% der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. In der Praxis wird diese Vorgabe mit der Erfüllung von zwei Standardlösungen umgesetzt wie z.Bsp. dem Einsatz von Solarthermie oder Massnahmen an der Gebäudehülle zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Erfahrungen aus dem Kanton Fribourg zeigen, dass diese Vorgaben eine sehr starke Wirkung tätigen und kaum mehr fossile Heizungen eingebaut werden. Es hat sich gezeigt, dass mit diesem Ansatz die gewünschte Wirkung getätigt wird.

 

Klare Zielsetzungen

Als fortschrittlich beurteilt die aeesuisse insbesondere die klare Zielsetzung welche im Gesetz formuliert wird. Kanton, Gemeinden und selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons sind verpflichtet, bis 2050 keine fossilen Energien mehr einzusetzen. Namentlich werden ab Inkrafttreten des Gesetzes seitens der öffentlichen Hand keine Heizungen mit fossilen Energien mehr installiert. Der Kanton nimmt so seine Vorbildrolle wahr.

Weiter soll der Strombedarf von Kanton, Gemeinden und selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten bis 2030 um 20% verringert werden gegenüber 1990.

Darüber hinaus soll bis 2035 mindestens 40 % des im Kanton verbrauchten Stromes im Kanton selbst aus erneuerbaren Energien erzeugt werden.

 

Neben diesen Massnahmen regelt das Gesetz folgende weitere Punkte:

  • Die Eigenstromerzeugung wird bei Neubauten vorgeschrieben. Die Vorgaben können auch über Gemeinschaftsanlagen erfüllt werden.
  • Es gilt eine Sanierungspflicht für Elektroheizungen innerhalb 15 Jahren.
  • Die Vorschriften zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung werden geändert. Davon betroffen sind Neubauten mit fünf oder mehr Wohneinheiten die per Gesetz nur noch das Warmwasser individuell abrechnen müssen aber nicht mehr die Heizkosten. Aus Sicht der aeesuisse ist diese Änderung nicht zielführend, weil sowohl die Kosten für Raumwärme als auch für Warmwasser individuell gemessen werden sollen, um die richtigen Anreize für einen effizienten Umgang mit Energie zu setzen. Die Messungen sind technisch ohne Probleme zu realisieren und sind wirtschaftlich in ihrer Anwendung.
  • Für grössere Nicht-Wohnbauten die neu erstellt werden, werden Vorschriften zur Gebäudeautomation eingeführt.
  • Der Kanton führt den GEAK ein.

 

Appenzell-Ausserrhoden ist damit der 21. Kanton, der sein Energiegesetz entlang den MuKEn 14 revidiert (vgl. Karte).