19. Dezember 2022
Medienmitteilung aeesuisse: Verordnungen zur Solaroffensive
Die aeesuisse engagiert sich für sinnvolle Rahmenbedingungen zum raschen Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen. Vor diesem Hintergrund unterstützt die aeesuisse auch grundsätzlich die angestossene Revision der Verordnungen zur Solaroffensive. Der Wirtschaftsdachverband fordert jedoch Nachbesserungen.
Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie des Bundes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist die Bereitstellung von grossen Mengen an erneuerbarer Energie, der Ausbau von Speicherkapazitäten sowie die Bereitstellung von Netzen unabdingbar. Dies bedingt deutliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen – auch beim Bau von alpinen PV-Anlagen. «Alpine PV-Anlagen produzieren mehr als die Hälfte ihres Solarstroms in den Wintermonaten und können daher einen ergänzenden Beitrag zur Füllung der Winterstromlücke leisten», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse.
Die aeesuisse begrüsst daher auch die in der Herbstsession vom Parlament beschlossene Solarinitiative. Die aktuell vorgeschlagene Revision der Verordnungen weist jedoch noch einige, teilweise erhebliche, Schwachstellen auf. Insbesondere der Vorschlag, dass die neuen PV- Grossanlagen nur von bürokratischen Erleichterungen und einer Förderung profitieren können, bis ihre Produktion zwei Terawattstunden erreicht, ist aus Sicht der aeesuisse nicht praktikabel. Der Vorschlag würde in der Praxis bedeuten, dass selbst bewilligte und auch im Bau befindliche Anlagen nicht fertiggestellt werden können, wenn diese Schwelle überschritten wurde, weil bereit genügend Anlagen in Betrieb sind. «Der im Verordnungsentwurf enthaltene Vorschlag hätte eine massive Planungsunsicherheit auf Seiten der Investoren zur Folge», so Batzli.
Hier geht es zur aeesuisse Stellungnahme
Weitere Stellungnahmen
Im Dezember hat sich die aeesuisse auch zu den Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Rohrleitungsverordnung (RLV) sowie der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) geäussert. Auch bezüglich diesen Teilrevisionen unterstützt der Wirtschaftsdachverband die Stossrichtung und bringt sich mit konkreten Änderungsvorschlägen konstruktiv ein.
Keine Diskriminierung der Elektromobilität
Ebenfalls bei den vorgeschlagenen Bewirtschaftungsmassnahmen für den Fall einer schweren Strommangellage sieht die aeesuisse dringenden Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die vorgeschlagene Beschränkung für die Nutzung von Elektroautos erachtet die aeesuisse als diskriminierend und unverhältnismässig. So verbrauchen Elektroautos aktuell lediglich 0,4 Prozent der gesamten Strommenge der Schweiz und davon werden rund 0,2 Prozent direkt über die eigene PV-Anlage bereitgestellt. Entsprechend muss aus Sicht der aeesuisse der entsprechende Passus in der Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie angepasst werden.