27. September 2022

Medienmitteilung aeesuisse: Parlament ermöglicht PV-Anlagen zur Winterstromproduktion

Das Parlament beschliesst sinnvolle Rahmenbedingungen zum raschen Bau von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen und der Installation von PV-Anlagen auf einem Teil der Gebäude. Auch der seit Jahren blockierte Ausbau der Grimsel-Staumauer soll endlich realisiert werden können. Der Wirtschaftsdachverband aeesuisse begrüsst und unterstützt die speditive Arbeit des Parlaments.

Das Parlament hat sich im Rahmen der Beratung des Bundesgesetzes über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter für eine einfachere Bewilligung von alpinen Photovoltaik-Grossanlagen ausgesprochen. Neu sollen PV-Anlagen mit einer jährlichen Mindestproduktion von 10 GWh, deren Stromproduktion im Winterhalbjahr mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung beträgt, auch ausserhalb der Bauzone als standortgebunden gelten.

«Alpine PV-Anlagen produzieren mehr als die Hälfte ihres Solarstroms in den Wintermonaten als in den Sommermonaten und können daher einen zentralen Beitrag zur Füllung der Winterstromlücke leisten», sagt Stefan Batzli, Geschäftsführer des Wirtschaftsdachverbands aeesuisse. Entsprechend begrüsst die aeesuisse den Entscheid des Parlaments ausserordentlich. Auch, dass das Parlament das von der aeesuisse mitinitiierte Kriterium einer Stromproduktion im Winterhalbjahr von mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung übernommen hat, ist sehr positiv zu werten. «Mit diesem Kriterium kann sichergestellt werden, dass die Anlagen vereinfacht im alpinen Raum, nicht aber im Mittelland – etwa auf landwirtschaftlichen Nutzflächen – gebaut werden können», so Batzli.

Ebenfalls begrüsst die aeesuisse, dass auch der seit Jahren blockierte Ausbau der Grimsel-Staumauer Eingang ins Bundesgesetz gefunden hat und die Staumauer zeitnah um 23 Meter erhöht werden kann. Alleine durch diese Massnahme wird eine Speicherung von zusätzlichen rund 240 GWh Energie möglich.

Wenig ambitionierte Solarpflicht

Als zu wenig ambitioniert beurteilt die aeesuisse jedoch die verabschiedete Solarpflicht für Neubauten. Während der Ständerat ursprünglich eine Solarpflicht für alle Neubauten empfahl, hat sich das Parlament nun darauf geeinigt, dass nur bei neuen Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 300 Quadratmetern auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage gebaut werden muss. Weiter soll eine Ausnahme für Kantone gelten, die bei der Eigenstromversorgung von Neubauten ab 2023 mindestens die Mustervorschriften im Energiebereich (MukEn 2014) anwenden.

«Zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung benötigen wir dringend mehr Solarleistung auf Schweizer Dächern und Fassaden. Auch lohnt es sich finanziell für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer und ist zudem volkswirtschaftlich sinnvoll, da Solarstrom mittlerweile die günstigste Form der Stromproduktion darstellt», sagt Batzli. Vor dem Hintergrund, dass bereits zahlreiche Kantone Vorschriften für eine Solarpflicht kennen, ist der nicht optimale Entscheid des Parlaments aus Sicht der aeesuisse jedoch verkraftbar.

Windenergie ist für die Winterstromversorgung unverzichtbar

Als verpasste Chance wertet die aeesuisse den einseitigen Fokus auf den Ausbau der Solar- und Wasserenergie. «Auch die Windenergie ist für die Winterstromversorgung unverzichtbar», so Batzli. Das Windenergiepotenzial in der Schweiz beläuft sich laut aktuellen Zahlen des BFE auf 29,5 TWh pro Jahr, wovon jährlich 16,3 TWh im Winter anfallen. Mit einem angepassten Bewilligungsverfahren könnten fünf Windparks, die aktuell blockiert sind, den Prozess der Nutzungsplanung jedoch bereits durchlaufen und positive Entscheide bis zum Bundesgericht erhalten haben, sofort gebaut werden und so einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz leisten.

 

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(Bildquelle: Axpo Holding AG)