30. Januar 2023

Position der aeesuisse zur Erhöhung der Mittel des Gebäudeprogramms

Die aeesuisse unterstützt das Gebäudeprogramm und setzt sich für eine Erhöhung der Mittel ein. Die uns angeschlossenen Branchen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energie haben in den letzten Jahren und Monaten einen starken Anstieg der Nachfrage ihrer Produkte und Dienstleistungen erfahren. Die Unternehmen investieren darum in neue Möglichkeiten in Aus- und Weiterbildung und bauen ihre Angebote aus. Damit die Unternehmen ihre Kapazitäten ausbauen können, brauchen sie Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu müssen die Mittel für das Gebäudeprogramm erhöht werden. So können die Klimaziele im Gebäudebereich erreicht werden.

Die neuesten Zahlen des Gebäudeprogramms zeigen, dass die bestehenden Mittel aus der Teilzweckbindung für das Gebäudeprogramm zum heutigen Zeitpunkt ausgeschöpft werden. 2022 werden voraussichtlich 588 Mio. Franken ausbezahlt, wovon 177 Mio. durch die Kantone finanziert werden und 411 Mio. durch das Gebäudeprogramm des Bundes. Diese Zahlen berücksichtigen noch nicht, dass mehrere Kantone ihre Fördermittel anheben werden. Der Kanton Zürich strebt eine Erhöhung um 257 Mio. Franken* über die nächsten vier Jahre an. Das Parlament des Kantons Aargau hat soeben eine Erhöhung von 52 Mio. Franken* für die Zeit von 2021 – 2024 bewilligt. Die aeesuisse geht davon aus, dass weitere Kantone folgen werden. Grund dafür sind die regulatorischen Rahmenbedingungen in den Kantonen. Diese haben direkten Einfluss auf die Nachfrage der Fördermittel des Gebäudeprogrammes (Gebäudehülle, Heizungsersatz, Sanierungspflicht für Elektroheizungen, usw). Aufgrund folgender Änderungen in den Kantonen gehen wir davon aus, dass darum die Nachfrage nach dem Gebäudeprogramm noch weiter steigen wird:

  • Die Kantone Bern, Appenzell-Ausserrhoden und Glarus haben auf Anfang 2023 neue Energiegesetze in Kraft treten lassen.
  • Das Tessin wird gemäss Verwaltung das bereits vom Parlament verabschiedete Energiegesetz im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten lassen.
  • Die Kantone Aargau, Wallis, Basel-Landschaft und Zug befinden sich zur Zeit in der Revision der Energiegesetze.
  • Der Grossteil der Kantone verfügt über eigene Klimastrategien oder ist zur Zeit in der Erarbeitung der Konzepte. Die Strategien stützen sich oft auf die Massnahmen im Gebäudebereich und die entsprechenden kantonalen Förderprogramme.
  • Die Sanierungspflicht für Elektroheizungen wurde im Kanton Waadt soeben durch das Parlament beschlossen. Im Kanton Graubünden ist ein entsprechender Vorstoss eingereicht.

* Beiträge Bund und Kanton

Wenn die Mittel aus dem Gebäudeprogramm ausgeschöpft sind und die Kantone ihr Angebot aufrecht erhalten wollen, müssen die Kantone ihre Förderprogramme in den meisten Fällen über Steuergelder finanzieren statt wie im bisherigen Verhältnis über die Teilzweckbindung der CO2 Abgabe. Die Mittel aus der CO2 Abgabe würden so an die Bevölkerung zurückerstattet und gleichzeitig würde der Einsatz von Steuergeldern zunehmen. Das ist aus Sicht der aeesuisse nicht zielführend. Würden die Mittel für das Gebäudeprogramm nicht aufgestockt und die Kantone könnten die Förderung nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, müssten die Kantone ihre Förderprogramme einschränken und/oder Fördertatbestände kürzen. Das ist für unsere Mitglieder und für die Erreichung der Klimaziele zum heutigen Zeitpunkt nicht förderlich.