14. Mai 2025
Stromabkommen: Zentrales Element der Energiewende
Die Schweiz braucht ein Stromabkommen mit der EU. Dies machte SVP Bundesrat und Energieminister Albert Rösti an der Bundesratssitzung vom 14. Mai 2025 deutlich. Die aeesuisse begrüsst das Stromabkommen und beurteilt es als ein zentrales Element für eine günstige, sichere und vor allem erneuerbare Energieversorgung.
Seit Dezember 2024 liegt ein ausverhandeltes Stromabkommen mit der EU auf dem Tisch. An der Bundesratssitzung vom 14. Mai 2025 hat SVP Bundesrat und Energieminister Albert Rösti das Abkommen mit der EU nun in den Grundzügen vorgestellt. Er machte dabei deutlich, dass das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Schweiz als äusserst erfolgreich zu beurteilen ist. Das erfolgreich ausgehandelte Stromabkommen beinhaltet zwei zentrale Elemente: Die Integration der Schweiz in den europäischen Strombinnenmarkt sowie die vollständige Strommarktöffnung.
Marktintegration
Die Schweiz liegt mitten in Europa, ist an 41 Stellen mit dem europäischen Stromnetz verbunden, und Stromflüsse kennen keine Grenzen – dies ist eine geografische und physikalische Tatsache. Nur mit dem Abschluss eines Stromabkommens kann die Versorgungsunsicherheit der Schweiz volkswirtschaftlich sinnvoll gesichert werden. Hinzukommt, dass eine Neuregelung mit der EU ohne Stromabkommen dazu führt, dass der Schweiz ab 2026 deutlich weniger Stromimporte zur Verfügung stehen und vermehrt ungeplante Stromflüsse durch die Schweiz die Netzstabilität gefährden. Entsprechend sind sich die Wissenschaft sowie die Wirtschaft einig, dass die Einbettung in das europäische Stromsystem die günstigste Lösung für die langfristige Versorgungssicherheit der Schweiz darstellt. Rösti machte klar: Ohne Abkommen müsste die Schweiz deutlich grössere Reserven aufbauen. Die aeesuisse ist überzeugt, dass der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und derer Integration in die Märkte zusammen mit dem Strommarktabkommen zu Versorgungssicherheit führt. Reservekraftwerke sind in diesem Fall nicht nötig.
Wasserrecht: Anders als von den Gegnern des Abkommens behauptet, enthält das Stromabkommen keine Vorgaben zum Wasserzins oder zur Vergabe von Konzessionen für Wasserkraftwerke. Die Schweiz hat in diesem wichtigen Punkt erfolgreich verhandelt und kann über die Nutzung der Wasserkraft weiterhin selber entscheiden.
Strommarktöffnung
Die Öffnung des Strommarktes bietet der Schweiz wichtige Vorteile und begünstigt die Energiewende, indem innovative Angebote und Produkte den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und damit auch den Bedarf für Netzausbauten erheblich senken werden. Dazu kommt, dass im Stromabkommen ausdrücklich festgelegt ist, den Anteil der erneuerbaren Energien im Energiesystem zu erhöhen. Der Bundesrat hat gut verhandelt und auch erreicht, dass die wichtigsten Schweizer Förderinstrumente abgesichert sind. Und schliesslich schafft das Stromabkommen für alle Endverbraucher die Grundlage, ihren Stromlieferanten frei zu wählen, was heute bloss Grossverbrauchern freisteht. Zudem haben Haushalte und KMU die Wahl, weiterhin in der Grundversorgung mit regulierten Preisen zu bleiben und – je nach Ausgangslage und Bedarf – auch in diese zurückzukehren. Ergänzend hat der Bundesrat beschlossen, dass die Marktöffnung mit flankierenden Massnahmen wie einem Vergleichsportal oder einer Ombudsstelle begleitet werden. Die Verbraucher bekommen mehr Rechte ohne Einschnitte beim Service Public.
Weitere Informationen
Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse I 079 772 06 56
Stefan Batzli, aeesuisse | 079 420 46 66
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