29. August 2025
MuKEn 2025: Die Kantone sind gefordert – für eine koordinierte Energiewende im Gebäudebereich
Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) hat die revidierten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025) an ihrer Plenarversammlung vom 29. August 2025 verabschiedet. Die aeesuisse begrüsst die MuKEn 2025 und fordert deren rasche und einheitliche Umsetzung durch die Kantone. Die MuKEn bilden gemeinsam mit den Fördermassnahmen im Gebäude- und Impulsprogramm und der CO₂-Lenkungsabgabe die zentralen Instrumente für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich.
Bereits mit den MuKEn 2014 wurden wichtige Grundlagen geschaffen. Die Erfahrungen mit den MuKEn 2014 zeigen jedoch: Die Umsetzung dauerte in vielen Kantonen sehr lange und blieb teilweise unvollständig. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die MuKEn 2025 von den Kantonen zügig und konsequent umgesetzt werden, sodass die Projekte lokal rasch und ohne zusätzliche Hürden realisiert werden können.
MuKEn 2025
Übergeordnet fokussieren die neuen MuKEn auf sechs Grundsätze, welche die wesentlichen Hebel zur Zielerreichung im Sektor Gebäude darstellen:
- Energieeffizienz
- Erneuerbare Wärme
- Erneuerbare Stromerzeugung
- Digitalisierung
- Vorbildfunktion Kantone
- Graue Energie
Gerade im Gebäudebereich ist die Steigerung der Energieeffizienz zentral für das Gelingen der Energiewende – insbesondere mit Blick auf die Winterstromlücke. Effizienz bleibt die wichtigste „Energiequelle“. Jedoch hinkt der Gebäudepark den gesetzten Zielen weiterhin hinterher. Um die dringend nötige Erhöhung der energetischen Sanierungsrate zu erreichen, müssen Massnahmen wie Verbesserungen an der Gebäudehülle (Modul 13) und andere marktreife Lösungen weiterhin gezielt über das Gebäudeprogramm gefördert werden. Einer Sanierungspflicht inklusive einer Frist für ältere Gebäude, wie sie die EnDK neu vorsieht, steht die aeesuisse jedoch kritisch gegenüber, weil sie die Akzeptanz künftiger Gesetzesrevisionen in den Kantonen gefährden könnte.
Auch die Module zur Eigenstromerzeugung und Wärmeerzeugung sind zentral für die Dekarbonisierung des Gebäudeparks. Besonders dringlich ist die Einführung von Modul F, das klare Anforderungen an den Ersatz fossiler Heizsysteme definiert. Damit diese Massnahmen ihre volle Wirkung entfalten, ist es zusätzlich erforderlich, auch die maximale Höhe der CO₂-Abgabe im CO2-Gesetz anzupassen. Nur auf diese Weise können die notwendigen Anreize für Investitionen in erneuerbare Heizsysteme geschaffen werden. Weiter begrüsst die aeesuisse, dass die EnDK das Thema graue Energie von den Zusatzmodulen ins Basismodul verschoben hat. Dies war eine Forderung der aeesuisse im Rahmen der Vernehmlassung.
Die Umsetzung der MuKEn25 ist nicht nur ein technisches oder politisches Vorhaben – sie ist ein entscheidender Schritt für das Gelingen der Schweizer Klimaziele. Damit die Energiewende im Gebäudebereich erfolgreich ist, müssen die energiegesetzlichen Vorgaben, die Fördermassnahmen und die Lenkung durch die CO2-Abgabe koordiniert wirken. Die Kantone müssen ihren Einflussbereich maximal nutzen und die Vorgaben aus den MuKEn entschlossen umsetzen.
Die aeesuisse appelliert an die Kantone, die neuen Vorschriften rasch in ihre Energiegesetze zu überführen. Eine koordinierte Umsetzung schafft Planungssicherheit für Bauherren und Unternehmen und hilft, die Schweizer Klimaziele zu erreichen.
Hinweis
Die vorliegende Einschätzung basiert auf einer ersten schnellen Analyse der MuKEn 2025. Die aeesuisse wird in den kommenden Wochen eine vertiefte Analyse aller Änderungen gegenüber den MuKEn 2014 vornehmen und behält sich Konkretisierungen in der Beurteilung der MuKEn 2025 vor.
Weitere Informationen
Markus Portmann, Vizepräsident aeesuisse | 079 350 25 65
Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse | 079 772 06 56