22. Oktober 2025
Bundesrat lehnt Verhinderungs-Initiativen gegen Energiewende ab
Mit zwei Volksinitiativen will die Vereinigung «Freie Landschaft Schweiz» die vom Schweizer Stimmvolk gewünschte Energiewende torpedieren. Der Bundesrat lehnt nun beide Initiativen ohne Gegenvorschlag ab.
Mit zwei Volksinitiativen will die Vereinigung «Freie Landschaft Schweiz» den Ausbau der Windenergie in der Schweiz grundsätzlich verunmöglichen. Mit der Initiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» will die Vereinigung erreichen, dass Windkraft-Anlagen nur noch ausserhalb von Wäldern und bestimmten Waldweiden stehen dürfen. Ein Bauverbot für Anlagen ab 30 Meter soll zudem in Gebieten mit weniger als 150 Meter Distanz von Wäldern oder Waldweiden gelten. Die zweite Initiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» verlangt, dass die Standortgemeinde in einer Abstimmung dem Bau von Windanlagen ab 30 Metern Gesamthöhe zwingend zustimmen muss. Abstimmungen muss es gemäss Initiative zwingend auch in tangierten Nachbargemeinden geben. Sogar gewisse bereits gebaute Anlagen bedürften nachträglich einer Zustimmung der Gemeinden und müssten bei negativem Abstimmungsausgang zurück gebaut werden.
Schwieriges Demokratieverständnis
Mit den beiden Initiativen beweisen die Initianten ein schwieriges Demokratieverständnis. So zielt die Initiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» auf das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das die Schweizer Stimmbevölkerung erst im Juni 2024 mit überragenden 70 Prozent Ja-Stimmen angenommen hat. Dieses sogenannte Stromgesetz begünstigt viel Innovation, definiert verlässliche Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau unter Berücksichtigung des Naturschutzes und macht die Energieversorgung insgesamt resilienter. Konkret ist darin auch ein austarierter Kompromiss enthalten, welcher den Bau von Windanlagen unter strengen Bedingungen ermöglicht und damit den Schutz unserer Wälder weiterhin vollumfänglich gewährleistet.
Die zweite Initiative fokussiert auf den Beschleunigungserlass, der erst diesen September vom Parlament – nach intensiver Beratung – beschlossen wurde und gegen den das Referendum hätte ergriffen werden können. Mit dem Erlass werden die Rahmenbedingungen und die Bewilligungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Denn die oftmals schlicht zu langen Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen, Netze und Speicher stehen klar im Widerspruch zu einer Umsetzung der Energiewende, wie sie die Schweizer Bevölkerung im Mai 2017 – ebenfalls mit grosser Mehrheit – beschlossen hat. Auch in dieser Gesetzgebung ist ein austarierter Kompromiss zum Einbezug der Gemeinden festgeschrieben, den die Initiative wieder aushebeln würde.
Initiativen schwächen Versorgungssicherheit
Der Bundesrat spricht sich klar gegen die beiden Initiativen aus: «Eine Annahme der Initiativen würde den Ausbau der Windenergie in der Schweiz stark einschränken. Da die Windenergie zwei Drittel ihres Stroms im Winterhalbjahr produziert, würde damit ein Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter wegbrechen und müsste mit anderen Produktionstechnologien oder Importen kompensiert werden», teilte der Bundesrat mit. Zudem seien die Kernanliegen der beiden Initiativen zum Schutz der Wälder und der Gemeinden in der geltenden Gesetzgebung bereits berücksichtigt. Der Bundesrat will deshalb rasch Klarheit über den Ausgang dieser Initiativen erhalten und sie so schnell wie möglich zur Abstimmung bringen. Das UVEK wird dem Bundesrat bis Mai 2026 die Botschaften zu den beiden Initiativen vorlegen.
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