24. September 2025

Beschleunigungserlass: Ständerat einigt sich auf neuen Kompromiss

Das Parlament hat dem Einigungsantrag der Einigungskonferenz zugestimmt und damit den Beschleunigungserlass verabschiedet. National- und Ständerat einigten sich auf einen Kompromiss beim Verbandsbeschwerderecht. Die aeesuisse begrüsst diese neue Kompromisslösung grundsätzlich, da dank ihr das gesamte Gesetzespaket eine Mehrheit gefunden hat und somit die Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien vereinfacht wird.

Nach langer Beratung hat das Parlament den Beschleunigungserlass am 24. September 2025 schliesslich verabschiedet. Basis der Einigung war eine kurzfristig eingebrachte Kompromisslösung zum Verbandsbeschwerderecht. Weiterhin sollen gegen die 16 Wasserkraft-Projekte des Stromversorgungsgesetzes zwar Beschwerden erhoben werden können, diese sollen neu jedoch nicht mehr bis vor Bundesgericht weitergezogen werden können.   

Die aeesuisse begrüsst den nun vorliegenden Beschleunigungserlass. Dieser trägt dazu bei, die Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für Anlagen von nationalem Interesse zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vereinfachen. Zudem erleichtert er die Erlangung von Zusatzkonzessionen für Wasserkraftanlagen und schafft neue, sinnvolle Anreize für eine marktorientierte Einspeisung von Strom aus kleinen Anlagen erneuerbarer Energien. Neu müssen zudem bei Windkraftprojekten nicht mehr definitive Anlagemodelle, sondern «nur» noch die maximalen Abmessungen angegeben werden, die für die Baubewilligung gelten. 

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Stefan Batzli, Geschäftsführer aeesuisse | 079 420 46 66 
Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse | 079 772 06 56

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