5. Mai 2025

Beschleunigungserlass: Letzte Hürden auf der Zielgeraden

Die ständerätliche Energiekommission hat erneut die Differenzen beim Beschleunigungserlass beraten. Trotz Anhörungen mit allen Beteiligten der 16 Wasserkraftwerke dürften ihre Beschlüsse noch nicht mehrheitsfähig sein. Es bleiben gewichtige Differenzen zwischen National- und Ständerat vor den abschliessenden Beratungen in der Sommersession.

Seit Beginn der Beratungen ist das Verbandsbeschwerderecht ein Zankapfel. Die UREK‑S hält am Beschluss des Ständerats fest, das Verbandsbeschwerderecht für die 16 Wasserkraftwerke ganz auszuschliessen. Der Nationalrat wollte dieses nur einschränken, indem drei beschwerdeberechtigte Organisationen gemeinsam eine Beschwerde machen können. Die aeesuisse befürwortet diese Kompromisslösung des Nationalrats.

Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen kommen voran

Bei den Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen für Energieprojekte scheint die Energiekommission einen sinnvollen Mechanismus gefunden zu haben. Dieser soll verhindern, dass die grossen Wasserkraftprojekte wegen nicht spruchreifer Ausgleichs- oder Ersatzmassnahmen verzögert werden. In diesen Fällen sollen die Projektführer eine Ersatzabgabe bezahlen, um die spätere Umsetzung abzusichern. Die aeesuisse unterstützt die Minderheit, die die Ersatzabgabe nur für die neuen, seit 2025 existierenden Ausgleichsmassnahmen einführen will.

Vergütung für kleine Anlagen erneuerbarer Energien

Die Energiekommission schliesst sich beim Vergütungsmechanismus für Strom aus erneuerbaren Energien dem Nationalrat an. Der von der aeesuisse mitentwickelte Ansatz schafft Anreize für eine flexible und netzdienliche Einspeisung von PV-Strom. Wichtig wäre ein schnelles Inkraftsetzen dieser neuen Regelung.

 

Weitere Informationen

Simon Dalhäuser, Leiter Kommunikation aeesuisse I 079 772 06 56

Simon Banholzer, Senior Advisor nationale Politik aeesuisse | 076 420 90 05

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