Klimapolitik

Die aeesuisse nimmt im Namen und im Interesse ihrer Mitglieder Stellung zu aktuellen klimapolitischen Themen, gibt Stellungnahmen zu politischen Geschäften ab und bringt sich aktiv in politische Prozesse ein. Wir unterstützen das Netto-Null Ziel des Bundesrates und wir engagieren uns in den Kantonen (MuKEn) und auf Bundesebene für eine rasche und vollständige Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Klimagesetz (Indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)

Das Klimagesetz verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Schweiz bis 2050, ohne Verbote und Steuern. Es unterstützt Unternehmen, Hauseigentümer:innen und indirekt auch Mieter:innen auf ihrem Weg in eine klimaverträgliche Zukunft. Die ganze Schweiz profitiert von handfesten Vorteilen:

  • Mehr Sicherheit: Das Klimagesetz stärkt die inländische Energiesicherheit. Es schützt die Schweizer Bevölkerung vor unsicheren Öl- und Gas-Importen und vor starken Preisschwankungen.
  • Mehr Energie: Das Klimagesetz ebnet den Weg für eine höhere Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien. Damit stärken wir unsere Versorgungssicherheit und erhalten stabilere Energiepreise.
  • Mehr Schweiz: Wir wollen die Klimaziele zusammen mit der Staatengemeinschaft umsetzen und übernehmen Verantwortung. Das Klimagesetz fördert einheimische Innovation und technologischen Fortschritt, damit Schweizer Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.

Die aeesuisse und die Schweizer Wirtschaft für das Klimagesetz setzen sich ein für ein JA am 18. Juni 2023 zum Klimagesetz (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit, KlG).

Hauptkampagne I Tourismus-Kampagne I Gewerbeverein I Protect Our Winters

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 hat die aeesuisse Stellung zur Revision der CO2-Verordnung und zur Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) bezogen. Mit der LSV-Revision ist die aeesuisse vollumfänglich und mit der CO2-Verordnungsrevision weitgehend einverstanden. Den vorgeschlagenen Ausschluss von Wärmepumpen aus dem Kompensationsmechanismus in der CO2-Verordnung lehnt die aeesuisse gemeinsam mit Branchenvertretern jedoch entschieden ab. Unter Anhang 3 soll mit Aufnahme von Buchstabe j neu der Einsatz von Anlagen, die mit fluorierten Kältemitteln betrieben werden, nicht mehr über den Kompensationsmechanismus gefördert werden können. Unter diese Definition fallen auch mit fluorierten Kältemitteln betriebene Wärmepumpen, die zurzeit den Grossteil aller Wärmepumpen in der Schweiz ausmachen. Wir sprechen uns entschieden gegen diese Änderung aus.

Das CO2-Gesetz ist das zentrale Gesetz, über welches die Ziele der Schweizer Klimapolitik erreicht werden sollen. Entsprechend wichtig ist es, dass es mit den darin beschriebenen Massnahmen auch möglich ist, die Ziele der Schweizer Klimapolitik zu erreichen. Dafür spielen die erneuerbaren Energien als Ersatz unserer gut 80-prozentigen Abhängigkeit von fossilen Energien eine zentrale Rolle. Der Zubau dieser Energieformen muss massiv beschleunigt werden. Die Rahmenbedingungen dafür werden derzeit in der Energiekommission des Ständerates diskutiert und im Mantelerlass für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien neu geregelt. Immer wieder vernachlässigt wird zudem das Potential der Energieeffizienz. Allein im Gebäudebereich darf davon ausgegangen werden, dass ein grosser Teil der für die Wärmeaufbereitung und den Betrieb der Gebäude eingesetzten Energien eingespart werden könnte. Die Energieperspektiven 2050+ gehen von einem möglichen Effizienzgewinn von 22 TWh aus (Raumwärme 19 TWh, Warmwasser 2 TWh, Klima, Lüftung und Haustechnik TWh).

Zur Stellungnahme

Wie schafft man eine vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors in der Schweiz? Um den Weg dorthin aufzuzeigen, haben die Beratungsfirmen TEP Energy Solutions und Ecoplan, im Auftrag der Wärmeinitiative Schweiz, eine umfassende wissenschaftliche Grundlage erarbeitet. Die Resultate liegen nun vor. Eine CO₂-neutrale und erneuerbare Wärmeversorgung des gesamten Gebäudesektors in der Schweiz (Haushalte, Dienstleistungen und Industrie) ist bis 2050 möglich. Dazu müssen wir das gesamte verfügbare Potenzial an erneuerbaren Energieträgern vollständig nutzen und die richtigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Wärme schaffen.
Weitere Informationen

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass der Emissionshandel den Ausstoss von CO₂ kaum nachhaltig verringert, sondern primär auf einem festgelegten Niveau stabilisiert. Trotzdem macht es für uns grundsätzlich Sinn, die Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU zusammenzuführen, weil dies die Liquidität erhöht und einen funktionierenden Markt überhaupt erst gewährleistet. Schweizer Unternehmen können somit vom weit grösseren EHS der EU profitieren und werden gegenüber der europäischen Konkurrenz gleich behandelt.